Team Incoming Degree - FAQ und Kontakt

Herzlich willkommen auf unserer Seite mit häufigen Fragen (FAQ) und Kontakt für internationale Studieninteressierte und - bewerbende!

 

Sollte Ihre Frage durch die FAQ nicht beantwortet werden, kommen Sie unter "Ich habe eine andere Frage" zu unserem Kontaktformular.

 


Allgemeine Fragen

Wo finde ich Informationen zum Bewerbungsprozess?

Die Zulassungsvoraussetzungen und die Bewerbungsplattform sind abhängig vom jeweiligen Studiengang. Sie finden das komplette Studiengangsangebot der Universität Bayreuth in unserem Studiengangsfinder. Wenn Sie auf den Studiengang klicken, den Sie studieren möchten, finden Sie unter „Wie erhalte ich einen Studienplatz?“ Informationen zur Bewerbungsfrist und den für Ihre Bewerbergruppe jeweils geltenden Bewerbungsprozess. Über diesen Link können Sie eine Übersicht unserer Masterstudiengänge mit den jeweiligen Fristen und weiteren Informationen finden.

Wie bewerbe ich mich für das Studienkolleg?

Oft sind Bewerber sich unsicher, ob sie ins Studienkolleg müssen oder vielleicht doch direkt studieren dürfen. Daher gibt es an der Universität Bayreuth keinen separaten Bewerbungsprozess für das Studienkolleg. Stattdessen bewerben Sie sich für den Bachelorstudiengang, den Sie gerne bei uns studieren möchten und wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für ein direktes Studium bereits erfüllen oder gegebenenfalls ins Studienkolleg müssen. Wird letzteres festgestellt, werden Sie von uns informiert und erhalten automatisch die Zuweisung zum Studienkolleg München.

Ich fühle mich unsicher bei der Bewerbung mit CAMPUSonline. Können Sie mir helfen?

Unser Bewerbungsleitfaden für CAMPUSonline unterstützt Sie beim Bewerbungsprozess und bietet Hilfestellung beim Ausfüllen für internationale Studieninteressierte. In unserem Dokumentenglossar finden Sie genauere Informationen zu den häufigsten in CAMPUSonline geforderten Dokumenten.

Muss ich mich über uni-assist bewerben?

Internationale Bewerber aus dem Nicht-EU-Ausland müssen bei allen Bachelorstudiengängen und bei ausgewählten Masterstudiengängen ihre Unterlagen zunächst über uni-assist im Sonderverfahren Vorprüfungsdokumentation (VPD) kostenpflichtig bewerten lassen. Nähere Informationen und mögliche Ausnahmeregelungen können Sie hier nachlesen. Das Beantragen der Vorprüfungsdokumentation alleine bei uni-assist zählt noch nicht als Bewerbung an der Universität Bayreuth.

Wann kann ich die Vorprüfungsdokumentation (VPD) beantragen? Ich kann bei uni-assist das richtige Semester nicht auswählen.

Die Auswahl des Semesters bei uni-assist ist nicht relevant für die Universität Bayreuth. Bitte wählen Sie immer das aktuelle Semester aus, damit Sie eine VPD beantragen können. Die VPD ist für ein Jahr nach Ausstellung für die Bewerbung für alle Fächer an der Universität Bayreuth gültig.

Ich habe meine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist erhalten. Was muss ich jetzt machen?

Wenn Sie von uni-assist Ihre Vorprüfungsdokumentation erhalten haben, müssen Sie in einem nächsten Schritt eine Bewerbung für Ihr gewünschtes Studienfach an der Universität Bayreuth einreichen. Sie finden die korrekte Bewerbungsplattform auf der jeweiligen Seite des Studiengangs in der Kategorie „Wie erhalte ich einen Studienplatz?“ wenn Sie auf „Bewerbung mit nicht-EU Staatsangehörigkeit“ klicken. Bewerbungen, die außerhalb des Bewerbungszeitraums eingehen, können nicht akzeptiert werden. Beachten Sie daher bitte die für Ihren Wunschstudiengang geltenden Bewerbungsfristen.

Ich habe eine Vorprüfungsdokumentation für eine andere Universität. Kann ich mich damit bewerben?

Nein, das ist leider nicht möglich – sie benötigen eine VPD, die auf eine Bewerbung an der Universität Bayreuth ausgestellt ist.

Ablauf der Studienplatzvergabe

Was brauche ich, um eine Zulassung zu erhalten?

Das hängt vom Zulassungstyp Ihres Studiengangs ab.

Diesen erfahren Sie auf der jeweiligen Studiengangsseite im Abschnitt „Wie erhalte ich einen Studienplatz?“. Grundvoraussetzung für eine Annahme ist jedoch immer eine form- und fristgerecht eingereichte Bewerbung.

 

Im Bachelorbereich gibt es zulassungsfreie Studiengänge, DOSV-Studiengänge (Studiengänge mit örtlichem Auswahlverfahren, NC) und Studiengänge mit Eignungsverfahren. Bei zulassungsfreien Studiengängen erhält jeder eine Zulassung, der sich fristgerecht korrekt beworben hat und die nötigen Sprachkenntnisse sowie die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nachgewiesen hat.

Bei Studiengängen mit örtlichem Auswahlverfahren (DOSV, NC) muss zusätzlich noch eine bestimmte Mindestnote erreicht werden, die jedes Jahr in Abhängigkeit von der jeweiligen Bewerbendenkohorte variieren kann.

Bei Studiengängen mit Eignungsfeststellungsverfahren (EV, EFV) muss man neben dem Vorliegen einer HZB und der Sprachkenntnisse seine Eignung für den Studiengang unter Beweis stellen. Dies erfolgt je nach Studiengang beispielsweise durch ein Motivationsschreiben oder ein Interview, zu dem Sie nach der formalen Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen eingeladen werden.

 

Im Masterbereich muss immer geprüft werden, ob Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen haben und ob Ihr Bachelorabschluss gleichwertig zu den in der Prüfungsordnung Ihres Wunschstudiengangs als Zugangsvoraussetzung genannten möglichen Studiengängen ist.
Zunächst erfolgt eine formale Prüfung Ihres Abschlusses, also ob dieser formal einem deutschen Bachelorabschluss entspricht. Anschließend wird geprüft, ob der Abschluss auch inhaltlich/fachlich zum geforderten Studiengang gleichwertig ist.
Bei einigen Masterstudiengängen gibt es zudem noch eine Mindestnote, die Ihr Bachelorabschluss haben muss, um berücksichtigt werden zu können. Manche Masterstudiengänge erfordern auch das erfolgreiche Durchlaufen eines Eignungsverfahrens. Die Eignungsverfahren können je nach Studiengang ganz unterschiedlich ablaufen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie immer in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung, die Sie auf der entsprechenden
Studiengangsseite im Abschnitt „Wichtige Dokumente und Downloads“ herunterladen können.

Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen

Welche Voraussetzungen muss ich für meinen Wunschstudiengang erfüllen?

Die Zulassungsvoraussetzungen und die Bewerbungsplattform sind abhängig vom jeweiligen Studiengang. Sie finden das komplette Studiengangsangebot der Universität Bayreuth in unserem Studiengangsfinder. Wenn Sie auf den Studiengang klicken, den Sie studieren möchten, finden Sie unter „Wie erhalte ich einen Studienplatz?“ eine Übersicht der Zulassungsvoraussetzungen. Eine detaillierte Übersicht aller Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im Abschnitt „Zugang zum Studium“ der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung. Diese steht Ihnen unter „Wichtige Dokumente und Downloads“ zur Verfügung.

Welche sprachlichen Anforderungen muss ich erfüllen, um an der Universität Bayreuth studieren zu dürfen?

Die sprachlichen Anforderungen sind abhängig vom jeweiligen Studiengang. Genauere Informationen zu den sprachlichen Anforderungen Ihres Studiengangs finden Sie bei den Zulassungsvoraussetzungen und in der jeweiligen Prüfungsordnung. Eine Übersicht der Sprachzertifikate, die wir für die verschiedenen Sprachniveaus akzeptieren finden Sie hier.

Können Sie mir im Voraus sagen, ob ich die Aufnahmekriterien für meinen Wunschstudiengang erfülle?

Eine Vorabprüfung ist leider nicht möglich. Bitte bewerben Sie sich zunächst form- und fristgerecht bei uns, damit wir uns ein umfassendes Bild Ihrer Qualifikationen machen können.

Ich habe mein Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen. Kann ich mich trotzdem für ein Masterstudium bewerben?

Bei den meisten Masterstudiengängen geht das. Ob dies auch für Ihren Wunschstudiengang zutrifft und welche Rahmenbedingungen jeweils erfüllt sein müssen, können Sie bei den Zulassungsvoraussetzungen und in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs nachlesen.

Fragen zu Bewerbungsdokumenten

Welche Dokumente brauche ich für die Bewerbung?

Informationen zu den jeweils erforderlichen Bewerbungsdokumenten finden Sie auf der für Sie geltenden Bewerbungsprozessseite für Ihren Studiengang. Eine detaillierte Beschreibung, wie Sie zu der Bewerbungsprozessseite gelangen und was Sie beachten sollten, finden Sie hier. Bitte berücksichtigen Sie auch die Länderhinweise für Ihr Heimatland.

In welcher Form müssen die Dokumente eingereicht werden? Reicht eine Onlinebewerbung oder muss ich Dokumente per Post schicken?

Wenn der Bewerbungsprozess über CAMPUSonline erfolgt, reicht ein Upload aus. Hardcopies sind dann nicht erforderlich. Wenn bei Ihrem Studiengang die Bewerbung über den Lehrstuhl abgewickelt wird, prüfen Sie bitte die entsprechenden Anforderungen auf der Seite des Lehrstuhls.

 

Muss ich eine beglaubigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch einreichen? Wenn ja, in welcher Form?
Werden Ihre Zeugnisse in Ihrem Herkunftsland (auch) offiziell auf Deutsch oder Englisch ausgestellt? Dann benötigen wir keine Übersetzung.
Übersetzungen von Zeugnissen akzeptieren wir von folgenden Stellen: Personen oder Institutionen, die zu einer vereidigten oder gerichtlich zugelassenen Übersetzung berechtigt sind oder eine hierzu berechtigte Abteilung der ausstellenden Schule oder Hochschule. Übersetzungen von einfachen Übersetzungsbüros ohne Vereidigung können wir nicht akzeptieren.

Was genau muss bei einem bestimmten Dokument in CAMPUSonline hochgeladen werden?

Bitte beachten Sie, dass es Pflichtdokumente gibt und die, die freiwillig eingereicht werden können oder nur eingereicht werden müssen, wenn sie zu Ihrer Situation passen. Da CAMPUSonline im Voraus nicht weiß, welche Dokumente zu Ihrer individuellen Situation passt, werden meistens mehr Dokumente angefordert als notwendig – manchmal auch weniger.

Sekundarschulabschluss mit Fächer- und Notenübersicht:

Bitte laden Sie hier das letzte Schulabschlusszeugnis hoch, das Sie in Ihrem Heimatland erworben und mit dem Sie die dortige Hochschulzugangsberechtigung erlangt haben. Laden Sie bitte unbedingt immer die Urkunde und die zugehörige Notenübersicht hoch. Beachten Sie hierbei bitte unbedingt auch unsere Länderhinweise sowie die Länderhinweise von uni-assist. Wenn in Ihrem Heimatland keine Notenübersicht zu Ihrem Sekundarschulabschlusszeugnis ausgegeben wird, da die Abschlussprüfungen über eine separate Hochschulaufnahmeprüfung abgehalten werden (z. B. in Spanien), dann reichen Sie bitte die Ergebnisse Ihrer Hochschulaufnahmeprüfung zusätzlich mit ein. Sollte der Platz knapp sein, können Sie hierfür auch den Slot „Nachweis Hochschulaufnahmeprüfung“ nutzen.

Tabellarischer Lebenslauf:

Sie können den Lebenslauf gerne selbst gestalten. Wir benötigen einen aktuellen, tabellarischen Lebenslauf mit Ihrem lückenlosen Werdegang bis zum Zeitpunkt Ihrer aktuellen Bewerbung an der Universität Bayreuth. Er muss monatsgenaue und umfassende Angaben zu Ihrem Bildungsweg (Schulen, Zeitpunkt von (Abschluss-) Prüfungen etc.) beinhalten. Bitte machen Sie Angaben zu jedem Zeitraum bis zum Monat Ihrer Bewerbung an der Universität Bayreuth und lassen Sie keine Lücken – auch dann, wenn Sie keine Schule oder Hochschule besucht oder gearbeitet haben (z.B. längere Urlaubs- und Auszeitphasen). Nur so können wir Ihren Bildungsweg nachvollziehen. Sie können bei Bedarf auch gerne unsere Vorlage benutzen.

Transcript of Records BACHELOR (oder Vergleichbares):

Das Transcript of Records muss alle bestandenen Module eines Studiengangs, einschließlich der dafür vergebenen Credits und Prüfungsnoten aus allen Semestern enthalten. Es reicht nicht aus, nur die Kurse und Noten des Abschlusssemesters einzureichen. Bitte laden Sie Vorder- und Rückseiten hoch. Wenn Sie noch nicht studiert haben, können Sie dieses Dokument überspringen.

Grading Scale BACHELOR (mit Maximalnote und unterster Bestehensnote des Abschlusses - nicht der Einzelkurse):

Laden Sie hier bitte Informationen zum Notensystem Ihrer Hochschule hoch. Oft ist eine solche Notenskala am Ende Ihres Transcripts oder auf der Rückseite zu finden. Wichtig ist, dass Angaben zur erforderlichen Mindestgesamtnote enthalten sind, die erreicht werden muss, um das Studium erfolgreich abschließen zu können.

Vorprüfungsdokumentation uni-assist für Universität Bayreuth:

Wenn dieses Dokument gefordert wird, bedeutet dies, dass für diesen Studiengang im Vorfeld eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) über uni-assist eingeholt werden muss. Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Bewerbungen berücksichtigen können, bei denen die VPD bis zum Ende der Bewerbungsfrist eingereicht wurde. Bitte beachten Sie, dass die VPD für die Bewerbung an der Universität Bayreuth ausgestellt sein muss. Prüfberichte oder Vorprüfungsdokumentationen von uni-assist, die für andere Hochschulen ausgestellt wurden, werden nicht akzeptiert. In welchen Fällen keine VPD eingereicht werden muss, sowie weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Schriftliche Darlegung studiengangspezifischer Kompetenzen:

Bitte laden Sie ein Motivationsschreiben hoch, indem Sie erläutern, aufgrund welcher Kompetenzen, Sie

sich für diesen Studiengang für geeignet halten. Sollten konkrete Anforderungen (z. B. max. 2 Seiten DinA4) durch den Fachbereich bestehen, ist diese Information in CAMPUSonline beim Dokument hinterlegt.

Feststellungsprüfung Studienkolleg:

Dieses Dokument muss nur hochgeladen werden, wenn Sie an einem deutschen Studienkolleg die sogenannte „Feststellungsprüfung“ abgelegt haben.

 

Nachweis Hochschulaufnahmeprüfung:

Dieses Dokument muss nur dann hochgeladen werden, wenn es in Ihrem Herkunftsland verpflichtend ist eine extra Aufnahmeprüfung zu bestehen um an einer Universität studieren zu können. Ob dies für Ihr Herkunftsland zutrifft, können Sie in unseren Länderhinweisen nachlesen.

Zulassung der Uni Bayreuth für diesen Studiengang aus einem vorangegangenem Semester (und ggf. separater Auflagenbescheid):

Wenn Sie in einem vorangegangenen Semester schon einmal für diesen Studiengang an der Universität Bayreuth von uns zugelassen wurden, laden Sie hier bitte Ihren alten Zulassungsbescheid hoch.


Allgemeine Fragen

Wie ist der aktuelle Status meiner Bewerbung?

Wenn Sie sich über CAMPUSonline beworben haben, können Sie den Status Ihrer Bewerbung jederzeit selbst nachprüfen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in unserem Bewerbungsleitfaden (S. 13 ff.). Bitte sehen Sie davon ab, nach dem Status Ihrer Bewerbung zu fragen, da dies aufgrund des zusätzlichen Bearbeitungsaufwands solcher Anfragen zu einer längeren Bearbeitungszeit bei den Bewerbungen führt. Nähere Details finden Sie im Abschnitt "Status meiner Bewerbung" dieser FAQ (s. o.).

Ich habe meine Bewerbung nun elektronisch über CAMPUSonline eingereicht. Muss ich zusätzlich die Unterlagen noch per Post schicken?

Nein, dies ist nicht erforderlich. Die Einreichung per Upload ist ausreichend.

 

Kann ich in CAMPUSonline nach Bewerbungsabgabe noch Unterlagen nachträglich hochladen oder ändern?

Ja, sofern die Bewerbungsfrist noch nicht abgelaufen ist oder es eine Nachreichfrist für Ihren Studiengang gibt (das können Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung nachsehen), können Sie nachträglich noch Dokumente hochladen oder ändern. Wie Sie Dokumente nachreichen, können Sie in unserem Bewerbungsleitfaden (S. 14) nachlesen. Sollten Dokumente bereits von der Universität Bayreuth geprüft worden sein und mit „Ok“ verbucht sein, ist eine Änderung leider nicht mehr möglich.

Ich habe meine Vorprüfungsdokumentation erhalten. Was muss ich jetzt machen?

Wenn Sie von uni-assist Ihre Vorprüfungsdokumentation erhalten und sich bereits an der Universität Bayreuth im Portal CAMPUSonline beworben haben, müssen Sie diese dort hochladen. Wie Sie Dokumente nachreichen, können Sie in unserem  Bewerbungsleitfaden (S. 14) nachlesen.

Sollten Sie bisher noch keine Bewerbung für Ihr gewünschtes Studienfach an der Universität Bayreuth eingereicht haben, finden Sie die korrekte Bewerbungsplattform CAMPUSonline auf der jeweiligen Seite des Studiengangs in der Kategorie „Wie erhalte ich einen Studienplatz?“ wenn Sie auf „Bewerbung mit nicht-EU Staatsangehörigkeit“ klicken. Nachdem Sie ein Konto in CAMPUSonline angelegt haben, müssen Sie die VPD zusammen mit allen anderen Unterlagen hochladen. 

Ich habe einen Fehler gemacht, was soll ich tun?

Sie oder wir können die meisten Fehler korrigieren. Sie brauchen Ihre Bewerbung oder Ihr Bewerberkonto nicht löschen. Bitte versuchen Sie auch nicht, einen neuen Bewerberaccount zu erstellen. Sie finden Informationen zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung in unserem Bewerbungsleitfaden. Wenn Fehler in Feldern sind, die Sie nicht mehr bearbeiten können, wenden Sie sich bitte an uns (siehe "Ich habe eine andere Frage"). Wir werden dann entsprechende Korrekturen vornehmen.

Wann wird meine Bewerbung geprüft

Ich habe meine Bewerbung gerade abgegeben. Wie lange dauert es, bis sie geprüft wird?

Das lässt sich leider nicht pauschal sagen. Je nachdem, wann Sie sich bewerben und wie viele andere ihre Bewerbung im selben Zeitraum einreichen, kann es einige Stunden bis hin zu mehreren Wochen dauern, bis ihre Bewerbung zum ersten Mal gesichtet werden kann. Sofern Sie sich über CAMPUSonline beworben haben, ändert sich der Status Ihrer Bewerbungsunterlagen, sobald die Erstsichtung erfolgt ist. Sie werden per E-Mail über die Statusänderung benachrichtigt. Bitte überprüfen Sie auch den Status Ihrer Bewerbung in CAMPUSonline, da die E-Mails manchmal im Spam-Ordner landen.

 

Ich habe fehlende Dokumente nachgereicht oder Dokumente korrigiert. Der Status hat sich seitdem noch nicht verändert. Wann wird meine Bewerbung erneut geprüft?

Bis eine erneute Prüfung stattgefunden hat bleibt der Status unverändert, da die Statusänderung manuell durch einen Mitarbeiter eingetragen werden muss. Wir prüfen Ihre korrigierte Bewerbung schnellstmöglich erneut. Dennoch kann die erneute Prüfung etwas länger als die Erstsichtung dauern, da noch komplett ungesichtete Bewerbungen prioritär geprüft werden, um möglichst allen Bewerbenden die Chance zu geben, fehlende Unterlagen rechtzeitig nachreichen zu können.
 

Der Status meiner BACHELORbewerbung ist schon seit längerem auf „formale Zulassungsvoraussetzungen erfüllt“. Wann geht es weiter?

Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang beworben haben, wird die Zulassung in der Regel innerhalb weniger Tage generiert. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen sind erfüllte formale Zulassungsvoraussetzungen noch kein Garant für eine Zulassung, sondern dies bedeutet zunächst, dass Sie eine Runde weiter sind. Im nächsten Schritt werden die Studienplätze an diejenigen vergeben, die neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen auch die studiengangsspezifischen zusätzlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Das bedeutet, dass bei zulassungsbeschränkten Studiengängen die Zulassung erst erfolgen kann, wenn Sie auch das jeweilige Verfahren (örtliches Auswahlverfahren oder Eignungsfeststellungsverfahren) erfolgreich durchlaufen haben. Bei Studiengängen mit Eignungsverfahren mit Interview erhalten Sie eine Einladung vom Fachbereich. Bei den anderen Auswahlverfahren wird über die Studienplatzvergabe nach Ende der Bewerbungsfrist entschieden.

 

Der Status meiner MASTERbewerbung ist schon seit längerem auf „formale Zulassungsvoraussetzungen erfüllt“. Wann geht es weiter?

Im nächsten Schritt erfolgt die Prüfung der fachlichen Zulassungskriterien durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Wir haben leider keinen Einfluss darauf, wann diese abgeschlossen sein wird, jedoch liegt es auch im Interesse der Universität Bayreuth, die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide jeweils so bald wie möglich auszustellen. Wenn es bei Ihrem Studiengang ein Eignungsverfahren gibt, können die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen in den meisten Fällen erst nach der Bewerbungsfrist verbucht werden, da die Eignungsverfahren häufig erst nach Fristablauf durchgeführt werden.

Dokumente werden als "Nicht Ok" angezeigt.

Ich habe eine E-Mail bekommen, dass meine Dokumente nicht ok sind. Was muss ich machen?

Bitte loggen Sie sich in Ihr CAMPUSonline-Konto ein. Bei der Bewerbung, die mit einem roten Kreuz markiert ist, klicken Sie bitte das Lupen-Symbol  an.

Wenn Sie unter „Bewerbungsabgabe“ auf das Dokument klicken, das mit einem Ausrufezeichen markiert ist, finden Sie dort innerhalb des Bewerbungszeitraums die Möglichkeit, fehlende Dokumente nachzureichen, gegebenenfalls Vorlagen herunterzuladen und weitere Informationen unter „Status“ einzusehen.

Besonderheit: Bitte beachten Sie den Text unter Status. Wenn hier das Dokument zur Einschreibung gefordert ist, brauchen Sie dieses in CAMPUSonline nicht korrigieren, sondern müssen das Dokument mit Ihren Dokumenten für die Einschreibung/Immatrikulation zusammen einreichen (z. B. Sprachnachweis, Abschlusszeugnis).

 

Ich habe Dokumente korrigiert, der Dokumentenstatus zeigt jedoch immer noch an, dass meine Bewerbungsunterlagen unvollständig sind?

Der Status der Bewerbungsunterlagen ändert sich erst, wenn Ihre Bewerbung neu geprüft wurde und diese vollständig ist. Bitte überprüfen Sie selbstständig, ob Dokumente mit einem Ausrufezeichen markiert wurden. Aufgrund der hohen Bewerberzahl können wir nicht sofort Ihre Bewerbung neu prüfen, wir bitten daher um etwas Geduld.

 

Mein Deutschnachweis ist „nicht ok“ aber ich habe noch keinen anderen. Was kann ich machen?

Dokument Deutsch A1: Sie können sich zunächst ohne diesen Nachweis bis Ende des zweiten Semesters einschreiben und einen Sprachkurs am Sprachenzentrum der Universität Bayreuth absolvieren.

Dokument Deutsch B2 oder höher: Bitte beachten Sie in CAMPUSonline, wenn Sie auf das Dokument klicken, den Hinweistext unter „Status“. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie erhalten eine Zulassung mit Auflage oder der eingereichte Nachweis reicht hierfür noch nicht aus. Wenn Sie bis Bewerbungsschluss keinen ausreichenden Deutschnachweis nachreichen, erhalten Sie einen Ausschlussbescheid.

Dokumente, die häufig „nicht ok“ sind:

Sekundarschulabschluss mit Fächer- und Notenübersicht:

Bitte laden Sie hier das letzte Schulabschlusszeugnis hoch, das Sie in Ihrem Heimatland erworben und mit dem Sie die dortige Hochschulzugangsberechtigung erlangt haben. Laden Sie bitte unbedingt immer die Urkunde und die zugehörige Notenübersicht hoch. Beachten Sie hierbei bitte unbedingt auch unsere Länderhinweise sowie die Länderhinweise von uni-assist Wenn in Ihrem Heimatland keine Notenübersicht zu Ihrem Sekundarschulabschlusszeugnis ausgegeben wird, da die Abschlussprüfungen über eine separate Hochschulaufnahmeprüfung abgehalten werden (z. B. in Spanien), dann reichen Sie bitte die Ergebnisse Ihrer Hochschulaufnahmeprüfung zusätzlich mit ein. Sollte der Platz knapp sein, können Sie hierfür auch den Slot „Nachweis Hochschulaufnahmeprüfung“ nutzen.

Tabellarischer Lebenslauf:

Sie können den Lebenslauf gerne selbst gestalten. Achten Sie aber bitte unbedingt darauf, dass Ihr Lebenslauf monatsgenaue Angaben zu Ihrem gesamten schulischen Bildungsweg, beginnend mit der Grundschule, enthalten muss. Sie können bei Bedarf auch gerne unsere Vorlage benutzen.

Transcript of Records BACHELOR (oder vergleichbar):

Das Transcript of Records muss alle bestandenen Module eines Studiengangs, einschließlich der dafür vergebenen Credits und Prüfungsnoten aus allen Semestern enthalten. Es reicht nicht aus, nur die Kurse und Noten des Abschlusssemesters einzureichen. Bitte laden Sie Vorder- und Rückseiten hoch. Sollten Sie noch nicht studiert haben, können Sie dieses Dokument überspringen.

 

Vorprüfungsdokumentation:

Wenn dieses Dokument gefordert wird, bedeutet dies, dass für diesen Studiengang im Vorfeld eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) über uni-assist eingeholt werden muss. Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Bewerbungen berücksichtigen können, bei denen die VPD bis zum Ende der Bewerbungsfrist eingereicht wurde.
Bitte beachten Sie, dass die VPD für die Bewerbung an der Universität Bayreuth ausgestellt sein muss. Prüfberichte oder Vorprüfungsdokumentationen von uni-assist, die für andere Hochschulen ausgestellt wurden, werden nicht akzeptiert.
In welchen Fällen keine VPD eingereicht werden muss, sowie weitere Informationen finden Sie auf
dieser Seite.

Zulassung der Uni Bayreuth für diesen Studiengang aus einem vorangegangenem Semester (und ggf. separater Auflagenbescheid):

Wenn Sie in einem vorangegangenen Semester schon einmal für diesen Studiengang von uns zugelassen wurden, laden Sie hier bitte Ihren Zulassungsbescheid hoch. Sollte hier ein abweichendes Dokument hochgeladen sein, wird es mit „nicht ok“ verbucht.

Status meiner Bewerbung

Nachdem Sie auf „Senden“ geklickt haben, wird die Bewerbung elektronisch übermittelt und erscheint auf der Seite „Meine Bewerbungen“. Hier wird Ihnen eine Übersicht zu Ihrer Bewerbung angezeigt. Zur Bearbeitung klicken Sie bitte auf das Lupen-Symbol , zum Beispiel, wenn Sie fehlende Dokumente einreichen oder Ihren Bescheid herunterladen möchten.

 

Unter „Meine Bewerbungen“: Was bedeutet der Status meiner Bewerbung in CAMPUSonline?

Spalte: Bewerbungsabgabe

Uhr + „In Vorbereitung“:

Sie haben diese Bewerbung angefangen, jedoch noch nicht gesendet. Damit die Bewerbung berücksichtigt werden kann, müssen Sie diese noch einreichen (klicken Sie vor Fristende auf das Stiftsymbol, um mit der Bewerbung fortzufahren).

BildFragezeichen:
Ihre Bewerbung wurde eingereicht, jedoch noch nicht gesichtet.

Briefumschlag:
Wir haben angefangen Ihre Bewerbung zu bearbeiten. Wenn Sie bei Zulassung einen grünen Haken oder ein rotes Kreuz haben, ist die Bearbeitung der Bewerbung abgeschlossen. Wenn bei Zulassung noch ein Fragezeichen steht, gibt es noch keine Gesamtentscheidung. Zur Sicherheit können Sie Ihre Bewerbungsdokumente nochmal überprüfen, ob bei einem Dokument ein orangefarbenes Ausrufezeichen ist.

Orangefarbenes Ausrufezeichen:
Ihre Bewerbungsdokumente wurden geprüft, es sind jedoch weitere Dokumente erforderlich. Bitte überprüfen Sie Ihre Dokumente in der Bewerbung. Wenn Sie das Dokument anklicken, sehen Sie bis wann es eingereicht werden muss.

Grüner Haken:
Ihre Bewerbungsdokumente wurden geprüft und sind in Ordnung.

Rotes Kreuz:
Ihre Bewerbungsdokumente wurden geprüft, es sind ein oder mehrere Dokumente nicht in Ordnung.

 

Spalte: Zulassung

(Bitte überprüfen Sie auch immer den jeweiligen Status der Bewerbung indem Sie auf das Lupen-Symbol klicken.)

Strich:
Die Prüfung der Bewerbungsunterlagen (Abschnitt Bewerbungsabgabe) wurde noch nicht abschließend geprüft.

Fragezeichen:
Wir haben mit der Prüfung Ihrer Bewerbung hinsichtlich der Zulassungsbedingungen begonnen, diese ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Grüner Haken:
Ihre Bewerbung wurde abschließend geprüft, Sie haben eine Zulassung erhalten.

Rotes Kreuz:
Ihre Bewerbung wurde abschließend geprüft, Sie haben eine Ablehnung erhalten. Für weitere Informationen laden Sie bitte Ihren Bescheid in der Bewerbung im Abschnitt "Zulassung" herunter.

 

Spalte: Studienplatzangebot

Fragezeichen:
Sie haben einen Studienplatz erhalten und können sich nun entscheiden, ob Sie Ihren Studienplatz annehmen möchten oder nicht.

Grüner Haken:
Sie haben Ihren Studienplatz angenommen. Sie können jetzt mit den Schritten für Ihre Einschreibung beginnen.

Rotes Kreuz:
Sie haben Ihren Studienplatz abgelehnt. Bitte klicken Sie auf das Lupen-Symbol, um den Studienplatz annehmen oder ablehnen zu können.

 

Spalte: Einschreibung

Rotes Kreuz:
Sie haben noch nicht mit der Einschreibung begonnen oder es stimmt etwas bei der Einschreibung nicht. Bitte klicken Sie für weitere Informationen auf das Lupen-Symbol.

Grüner Haken:
Sie wurden erfolgreich eingeschrieben. Herzlich willkommen an der Universität Bayreuth!

 

Was bedeutet der Status meiner Bewerbung in CAMPUSonline im Abschnitt „Zulassung“?

Solange Sie das Fragezeichen-Symbol  und den Text „Zulassung noch nicht durchgeführt“ sehen, wurde noch nicht abschließend über Ihren Antrag entschieden.

Bei Masterstudiengängen besteht die Prüfung immer aus zwei Teilprüfungen der Zulassungsvoraussetzungen: Der formalen und der fachlichen Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen.

Bei Bachelorstudiengängen kann es, je nach Zulassungsart, nach der formalen Prüfung noch ein Eignungsfeststellungsverfahren geben.

Sobald die formalen oder die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen mit einem roten x  markiert wurden, bedeutet dies, dass Ihre Bewerbung leider abgelehnt wurde .

Nähere Informationen zum Ablehnungsgrund finden Sie in Ihrem Ausschluss- bzw. Ablehnungsbescheid. Diesen können Sie sich über „Bescheid downloaden“ herunterladen.

Sobald das Symbol mit dem grünen Haken  neben „Zulassung“ erscheint, bedeutet dies, dass Sie angenommen wurden und Ihr Zulassungsbescheid zum Download bereitsteht.

Wenn Sie das Studium bei uns gerne antreten möchten, können Sie im nächsten Schritt Ihren Studienplatz annehmen (öffnen Sie hierzu den Abschnitt „Studienplatzangebot“).


Ich habe eine formale Ablehnung erhalten, warum?

Wenn Sie in Ihrem Bescheid informiert werden, dass Ihre Bewerbung vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden musste, dann ist die Ablehnung aus „formalen“ Gründen erfolgt.

Sie erkennen eine formale Ablehnung auch daran, dass in CAMPUSonline im Abschnitt „Zulassung“ Ihrer Bewerbung steht:
 

„Status: formale Zulassungsvoraussetzungen: nicht erfüllt“
 

Das bedeutet, dass Ihre Bewerbung nicht daran gescheitert ist, dass andere Bewerbungen vorrangig („besser“) waren, sondern dass sogenannte formale Gründe Ihrer Bewerbung dazu geführt haben, dass Ihre Bewerbung nicht in der weiteren Auswahl berücksichtigt werden konnte.
 

Das kann zum Beispiel aus folgenden Gründen erfolgt sein:

  • Erforderliche Unterlagen wurden nicht oder nicht innerhalb der festgelegten Frist eingereicht
  • Erforderliche Unterlagen wurden zwar eingereicht, aber sie waren nicht vollständig
  • Erforderliche Unterlagen wurden zwar eingereicht, es wurden jedoch die Grundvoraussetzungen nicht erfüllt (z. B. Sprachkenntnisse sind nicht ausreichend, Mindestnote wird nicht erreicht, Schul- oder Bachelorabschluss reicht in Deutschland nicht für den Hochschul- oder Masterzugang)

Wenn Sie sich nicht sicher sind, was der Grund für die Ablehnung ist, überprüfen Sie folgende Dinge:

  • Haben Sie die Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist abgegeben?
    (Sie finden die für Sie geltende Frist auf der Seite Ihres Wunschstudiengangs unter „Wie erhalte ich einen Studienplatz?“.)
  • Haben Sie in CAMPUSonline den richtigen Studiengang und das richtige Startsemester ausgewählt?
  • Erfüllen Sie die Voraussetzungen Ihres Wunschstudiengangs in Bezug auf geforderte Sprachnachweise, Mindestnote etc.
    (Sie finden die für den jeweiligen Studiengang geltenden Voraussetzungen auf der Seite Ihres Wunschstudiengangs unter „Wie erhalte ich einen Studienplatz?“.)
  • Sind Dokumente in CAMPUSonline nicht in Ordnung, also mit einem Bildorangefarbenen Ausrufezeichen markiert?
    (Siehe Abschnitt „Dokumente wurden als „nicht ok“ eingestuft“, Seite 14)
  • Reichen Ihre Bildungsnachweise für ein Studium in Deutschland aus?
    Bewerbung für Bachelor: Haben Sie eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland?
    Bewerbung für Master: In anabin - Ist Ihre Hochschule anerkannt (Status H+ unter „Institutionen“) und entspricht Ihr Studienabschluss mindestens einem deutschen dreijährigen Bachelor? (Abschnitt „Hochschulabschlüsse“ – Entspricht Bachelor 3j; Ausnahme: Computational Mathematics – Bachelor 4j notwendig).
Ich habe eine fachliche Ablehnung erhalten, warum? (Nur bei Masterbewerbungen)

Sie erkennen eine fachliche Ablehnung daran, dass in CAMPUSonline im Abschnitt „Zulassung“ Ihrer Bewerbung steht:

„Status: fachliche Zulassungsvoraussetzungen: nicht erfüllt“

 

Das bedeutet, dass der jeweilige Prüfungsausschuss des Studiengangs festgestellt hat, dass Ihre fachliche Qualifikation für den jeweiligen Studiengang nicht ausreicht.
 

Dies kann zum Beispiel aus folgenden Gründen erfolgt sein:

  • Die Studieninhalte Ihres Bachelorstudiums sind nicht ähnlich genug zu denen, die in den Zulassungsvoraussetzungen gefordert sind.
  • Weitere Zulassungsvoraussetzungen, die in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt sind, wurden nicht erfüllt (z. B. mindestens 16 credits im Bereich Numerik).
  • Fachliche Dokumente (z. B. Motivationsschreiben) haben gefehlt oder den Anforderungen nicht entsprochen.
  • Bei englischsprachigen Studiengängen: Ihr Englischnachweis erfüllt die Anforderungen nicht.
  • Bei Studiengängen mit Eignungsverfahren: Das Ergebnis des Eignungsverfahrens war nicht gut genug oder Sie haben einen gesetzten Termin verpasst.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, was der Grund für die Ablehnung ist, lesen Sie sich bitte die Begründung im Ablehnungsbescheid durch. Diesen können Sie in CAMPUSonline im Abschnitt „Zulassung“ Ihrer Bewerbung über „Bescheid downloaden“ herunterladen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an den jeweiligen Studiengangsmoderator wenden. Sie finden den Kontakt auf der Seite des Studiengangs unter „Kontakt“.

Ich habe eine Zuweisung zum Studienkolleg erhalten, wie geht es weiter? (Nur bei Bachelorbewerbung)

Was bedeutet die Zuweisung für mich?
Wenn Sie bereits eine Zuweisung zum Studienkolleg München von uns erhalten haben, heißt es, dass wir Sie für die Aufnahmeprüfung im Studienkolleg München anmelden. Die Prüfung findet in Präsenz in München in den Räumen des Studienkollegs statt. Es gibt keine Nachprüfung.

Wenn Sie die Aufnahmeprüfung bestanden haben, besuchen Sie zwei Semester einen Vorbereitungskurs für die Feststellungsprüfung. Das Bestehen der Feststellungsprüfung in einer der vier Fachrichtungen ist Voraussetzung, um in Deutschland mit dem Studium beginnen zu können.

 

Wo finde ich nähere Informationen zur Aufnahmeprüfung?

Nähere Informationen zur Aufnahmeprüfung finden Sie auf der Website des Studienkolleg München. Termine und Antworten zu häufigen Fragen finden Sie auch hier.

 

Ich kann nicht an der Aufnahmeprüfung teilnehmen, was muss ich tun?

Sollten Sie an der Prüfung nicht teilnehmen können, können Sie sich bis Bewerbungsschluss (bis spätestens 15. Januar/ 15. Juli) bei uns wieder abmelden. Antworten Sie einfach auf die E-Mail mit dem Zuweisungsschreiben. Nach Bewerbungsschluss melden Sie sich bitte beim Studienkolleg München ab. Dies ist wichtig, da es als ein Fehlversuch zählen kann, wenn Sie die Prüfung verpassen.

 

Wie kann ich eine erneute Zuweisung zum Studienkolleg erhalten?

Wenn Sie eine neue Zuweisung benötigen, da Sie zum Beispiel nicht rechtzeitig anreisen konnten, können Sie einfach eine erneute Zuweisung bei uns beantragen.

Liegt Ihre Bewerbung nur ein bis zwei Semester zurück, reicht es in der Regel aus, wenn Sie uns möglichst zeitnah (bis spätestens 15. Januar/ 15. Juli) per E-Mail kontaktieren und uns mitteilen, dass Sie ein neues Zuweisungsschreiben benötigen.

Liegt Ihre Bewerbung hingegen länger zurück, dann bewerben Sie sich bitte regulär für das Bachelorstudium, das Sie nach dem Studienkolleg bei uns anstreben. Die erneute Bewerbung ist erforderlich, um die Aktualität der uns von Ihnen vorliegenden Informationen und Unterlagen sicherzustellen.

Ich weiß nicht genau

Um den Status Ihrer Bewerbung in CAMPUSonline zu prüfen, loggen Sie sich bitte in Ihr Bewerberkonto ein. Gehen Sie dann zu „Bewerbung & Einschreibung“ und klicken bei der Bewerbung die Sie überprüfen möchten auf das Stift-Symbol.

Sie finden dann im Abschnitt „Zulassung“ die Information, ob Ihr Antrag aus formalen oder fachlichen Gründen abgelehnt wurde.

Nähere Informationen zum Ablehnungsgrund finden Sie auch in Ihrem Ausschluss- bzw. Ablehnungsbescheid. Diesen können Sie sich im Abschnitt „Zulassung“/„Ergebnis des Zulassungsverfahrens“ durch Klick auf „Bescheid downloaden“ herunterladen.


Ich möchte mich einschreiben

Ich habe eine Zulassung erhalten, wie geht es weiter?

Wenn Sie für die Einreise ein Visum benötigen, können Sie nun mit Ihrem Zulassungsschreiben bei der zuständigen Visumsbehörde in Ihrem Land das Visum beantragen. Da dieser Prozess sehr lange dauern kann, sollten Sie dies so schnell wie möglich machen. Die Universität Bayreuth hat auf den Visumsprozess keinen Einfluss und kann ihn nicht beschleunigen.

 

Weitere Schritte:

  • Studienplatz in CAMPUSonline annehmen. (Bitte beachten Sie die Hinweise unter „Was muss ich bei der Studienplatzannahme beachten?“)
  • Semesterbeitrag überweisen. (Bitte beachten Sie die Hinweise unter „Was muss ich bei der Überweisung des Semesterbeitrags beachten?“)
  • Antrag auf Einschreibung online über CAMPUSonline ausfüllen.
  • Antrag auf Einschreibung ausdrucken und unterschreiben.
  • Antrag auf Einschreibung zusammen mit den erforderlichen Dokumenten (siehe letzte Seite vom Einschreibe-Antrag) bis spätestens Ende der Einschreibefrist per Post an die aufgedruckte Adresse senden. Bitte achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen! Die individuelle Einschreibefrist finden Sie in Ihrem Zulassungsschreiben.

Sofern alle Unterlagen und der Semesterbeitrag vollständig und fristgerecht eingegangen sind, erfolgt die Immatrikulation an der Universität Bayreuth, wenn es keine Immatrikulationshindernisse gibt. Bei unvollständigen bzw. fehlerhaften Unterlagen vermerken wir dies in CAMPUSonline (Bereich „Einschreibung“) oder benachrichtigen Sie per E-Mail. Bitte schauen Sie deshalb regelmäßig dort nach.

Welche Unterlagen muss ich für die Einschreibung einreichen?

Die Unterlagen für die Einschreibung können nicht in CAMPUSonline hochgeladen werden. Sie finden dort nur eine Liste mit erforderlichen Dokumenten und den Hinweis, sollte etwas nicht in Ordnung sein oder fehlen. Bitte senden Sie diese postalisch an die Adresse, die auf dem Antrag auf Einschreibung aufgedruckt ist.

 

Dokumente, die immer einzureichen sind:

  • Unterschriebener Antrag auf Einschreibung
  • Nachweis der Überweisung des Semesterbeitrages
  • Hochschulzugangsberechtigung (Sekundarschulabschluss + ggf. Hochschulaufnahmeprüfung und weitere Zeugnisse oder Nachweis von Studienzeiten)
  • Bescheinigung der Krankenversicherung oder Bescheinigung über die Befreiung von der Krankenkasse (z. B. bei EU-Staatsangehörigen; Privatversicherten)

Dokumente, die meistens einzureichen sind (bei internationalen Bewerbenden):

  • Visum (Wenn Sie für die Einreise ein Visum benötigen, muss dieses zur Einschreibung eingereicht werden. Wenn Sie es nicht rechtzeitig erhalten, ist eine Einschreibung leider nicht möglich.)
  • Sprachnachweis
  • Bei Masterbewerbung: Bachelorurkunde + Transcript of Records (oder äquivalenter Abschluss, z. B. Licence, Idjaza) in Originalsprache und ggf. Übersetzung (nicht erforderlich, wenn Ihre Zeugnisse in Ihrem Herkunftsland (auch) offiziell auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden)

Mehr Details zu den einzelnen Dokumenten finden Sie unter diesem Link.
 

Was passiert nach der Einschreibung?

Wenn in CAMPUSonline bei Ihrer Bewerbung ein Bildgrüner Haken bei „Einschreibung“ erscheint, wurden Sie erfolgreich eingeschrieben. Nach erfolgter Einschreibung erhalten Sie eine E-Mail mit den notwendigen Daten für Ihren Studierenden-Account (Benutzerkennung und PIN-Code). Nach dem ersten Einloggen in CAMPUSonline muss das Passwort geändert werden, sodass Sie alle Online-Plattformen verwenden können.

Die UBT-Campus-Card wird Ihnen per Post zugeschickt. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Postadresse aktuell ist und dass Ihr Name auf dem Briefkasten steht.

Ich habe Auflagen erhalten

Wenn Ihnen eine Zulassung mit Auflagen erteilt wurden, finden Sie diese Information in Ihrem Zulassungsschreiben (Master) oder Sie erhalten separat eine E-Mail (Bachelor).

 

Was bedeutet eine Auflage in meiner Zulassung?

Eine Zulassung mit Auflage bedeutet, dass Sie die Zulassungs- oder Einschreibevoraussetzungen eigentlich nicht erfüllen. Sie werden allerdings trotzdem zugelassen oder eingeschrieben unter der Bedingung/Auflage, dass Sie die fehlenden Nachweise innerhalb eines festgelegten Zeitraums nachreichen. Wenn Sie dies nicht tun, dürfen Sie sich entweder nicht in den Studiengang einschreiben oder ihn nicht weiterstudieren.

Bei Zulassungen zu einem Masterstudium finden Sie die Auflagen in Ihrem Zulassungsschreiben. (Ausnahme sind hier die Masterstudiengänge "Betriebswirtschaftslehre" und "Umwelt- und Ressourcentechnologie": hier gehen Ihnen die Auflagen separat per E-Mail zu)
Bei Zulassungen zu einem grundständigen Studiengang werden Ihnen die Auflagen entweder separat per E-Mail oder über CAMPUSonline mitgeteilt. Sie finden die Informationen in CAMPUSonline im Abschnitt „Bewerbungsabgabe" wenn Sie zwar eine Zulassung erhalten haben, der Status jedoch zeigt „Bewerbungsunterlagen vorläufig nicht vollständig“. Klicken Sie für weitere Informationen bitte das Dokument an, das mit „nicht ok“ markiert ist, also mit einem orangefarbenen Ausrufezeichen.

 

Welche Sorten von Auflagen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Auflagen:

  • Sonderauflagen: Die Sonderauflagen müssen erfüllt werden, damit Sie sich einschreiben können. Sie müssen die entsprechenden Nachweise (z. B. Abschlusszertifikat, Deutschnachweis DSH-1 oder DSH-2) zusammen mit Ihren Einschreibeunterlagen einreichen, sonst können Sie Ihr Studium nicht aufnehmen.
  • Dokumentenauflagen: Sie müssen innerhalb von ein oder zwei Semestern bestimmte Dokumente oder Bescheinigungen nachreichen (z. B. Praktikumsnachweis, Deutsch A1; Abschlussurkunde). Fehlende Praktikumsnachweise reichen Sie bitte beim zuständigen Praktikumsbüro ein, fehlende Abschlussurkunden oder Sprachnachweise bitte bei der Studierendenkanzlei.
  • Modulauflagen (nur bei Masterbewerbung): Ihr Bachelorstudium weist innerhalb von einem gewissen Umfang Unterschiede zu dem vorausgesetzten Studiengang an der Universität Bayreuth auf. Sie müssen daher einige Vorlesungen aus dem Bachelorstudium nachholen. Dies müssen Sie innerhalb von zwei Semestern tun, sonst dürfen Sie zunächst nicht weiterstudieren. Wenn Sie Modulauflagen erhalten haben, empfehlen wir Ihnen dringend, in einem Termin mit der Studienfachberatung einen Plan zu erstellen, wann Sie am besten welche Auflagenfächer belegen.

Fragen zu speziellen Auflagen:

Ich habe eine Sonderauflage zur Deutschprüfung erhalten, wie geht es weiter?

Wenn Sie die Sonderauflage erhalten haben, zur Einschreibung ein DSH-Zertifikat oder ein äquivalentes Zertifikat einzureichen, bekommen Sie von uns separat eine E-Mail mit den wichtigsten Informationen. Hierin finden Sie eine Liste mit den zur Einschreibung akzeptierten Zertifikaten sowie Informationen (Termin, Kosten) zur DSH-Prüfung an der Universität Bayreuth und das Anmeldeformular, sollten Sie teilnehmen wollen.

 

Ich habe eine Sonderauflage zum Sprachnachweis Deutsch A1, was muss ich tun?

Sie müssen spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters einen Deutschnachweis auf dem Niveau A1 bei der Studierendenkanzlei einreichen. Es gibt die Option, den Deutschkurs entweder nach der Einschreibung am Sprachenzentrum der Universität Bayreuth zu besuchen oder in einer anderen Einrichtung zu erwerben.

Ich möchte meine Zulassung auf ein späteres Semester verschieben

Ist meine Zulassung automatisch auch für andere Semester gültig?

Ihre Zulassung ist nur für das Semester gültig, für die sie ausgestellt wurde. Aus rechtlichen und technischen Gründen können wir sie auch nicht für Sie übertragen. Was Sie machen müssen, um eine neue Zulassung erhalten, finden Sie nachfolgend:

 

Was muss ich tun, um eine neue Zulassung zu erhalten?

Bei Bewerbung über CAMPUSonline: Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, Ihren Studienplatz jedoch nicht antreten können, haben Sie die Möglichkeit sich für das nächste Semester wieder zu bewerben.

Bei der neuen Bewerbung laden Sie jedoch nur Ihre alte Zulassung hoch unter:

 

Zulassung der Uni Bayreuth für diesen Studiengang aus einem vorangegangenem Semester (und ggf. separater Auflagenbescheid)

 

Sie können einfach alle anderen in CAMPUSonline geforderten Dokumente überspringen wenn sich hier nichts geändert hat.

 

So erhalten Sie so schnell wie möglich Ihr neues Zulassungsschreiben. Wenn Sie zwischenzeitlich fehlende Unterlagen erhalten haben (z. B. Sprachnachweis, Abschlusszertifikat) können Sie diese auch hochladen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass dies nur gilt, wenn sich die Zulassungsbedingungen nicht in relevanten Punkten ändern. Sollten es Änderungen bei den Zulassungsbedingungen geben, wäre eine erneute Zulassung eventuell nicht oder nur unter veränderten Bedingungen möglich.

Zudem beachten Sie bitte auch, dass ein Studienstart nicht bei allen Studiengängen zum Sommersemester möglich ist.
 

Bei Bewerbung nicht über CAMPUSonline: Bitte halten Sie Rücksprache mit der Stelle, die Ihnen Ihr altes Zulassungsschreiben geschickt hat.

Ich bin bereits eingeschrieben und möchte mein Studienfach ändern

Die Übersichtsseite der Studierendenkanzlei mit allen Details und den notwendigen Formularen finden Sie unter diesem Link.
 

Was muss ich beachten?

Der ausgefüllte und unterschriebene „Antrag auf Studienfachänderung“ (siehe Punkt 4. Antrag und Vorgehensweise) muss bei der Studierendenkanzlei eingereicht werden (per Post, Einwurf oder E-Mail).

Eventuell müssen zusammen mit dem Antrag noch weitere Dokumente eingereicht werden (siehe unten).

Eine Studienfachänderung ist nur ab Beginn der Rückmeldefrist bis Ende der Immatrikulationsfrist möglich.

Sie müssen die Zulassungsvoraussetzungen vom neuen Studiengang erfüllen.

Das bedeutet, für alle Masterstudiengänge und für die Bachelorstudiengänge mit Zulassungsbeschränkung - (DOSV, NC) oder Eignungs(feststellungs)verfahren (EV, EFV) - müssen Sie eine reguläre Bewerbung innerhalb der festgelegten Frist einreichen.

Bitte informieren Sie sich auf der Seite des jeweiligen Studiengangs über die Bewerbungs- oder Einschreibefristen und die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen.

Wenn Sie keine Staatsangehörigkeit der EU, des EWR oder der Schweiz haben, klicken Sie bitte trotzdem den Link bei „Bewerbung/Einschreibung mit EU Staatsangehörigkeit“ an.

Für alle anderen Studiengänge ist eine Bewerbung nicht erforderlich, jedoch über CAMPUSonline freiwillig möglich.

Was müssen internationale Studierende beachten?

Eine Fachänderung kann zum Verlust des Aufenthaltstitels führen, wenn dieser nicht beim zuständigen Ausländeramt gemeldet wurde!

Bitte lassen Sie sich daher die Studienfachänderung vom Ausländeramt genehmigen, wenn Ihr Aufenthaltstitel vom Studienfach abhängt. Das notwendige Formular finden Sie ganz unten auf der Seite der Studierendenkanzlei.

Wenn Sie kein Zulassungsschreiben aus CAMPUSonline haben, brauchen Sie auf dem „Antrag auf Genehmigung der Studienfachänderung“ vorher noch die Unterschrift von Referat Incoming Degree. Sie können es entweder per E-Mail schicken an incoming-degree@uni-bayreuth.de oder im Büro 1.82 in der Zentralen Universitätsverwaltun ZUV abgeben.

Wenn Sie die Genehmigung des Ausländeramtes haben, geben Sie diese bitte zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen "Antrag auf Studienfachänderung" (s. o) bei der Studierendenkanzlei ab.

Welche Dokumente sind notwendig?

Eine genaue Liste finden Sie auf der Seite der Studierendenkanzlei.

Immer notwendig ist der „Antrag auf Studienfachänderung“ (siehe Punkt 4., Link oben).

Fast immer notwendig: Zulassungsschreiben (Bei Wechsel in Masterstudiengänge und zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge.)

Bitte beachten Sie weiterhin:

Bei einem Studienfachwechsel wird der Status Ihrer Sprachbildung nicht automatisch angepasst. Bitte wenden Sie sich deshalb per E-Mail an das Sprachenzentrum campusonline@helpdesk.sz.uni-bayreuth.de , damit Sie die geänderte Fächerkombination mitteilen.

Kontaktformular für Fragen zur Bewerbung

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...stimmen Sie zu, dass Ihre Angaben und personenbezogenen Daten zum oben genannten Zweck durch die Universität Bayreuth verarbeitet werden dürfen und bestätigen, dass Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben.

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