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Team Incoming Degree - FAQ und Kontakt

Herzlich willkommen auf unserer Seite mit häufigen Fragen (FAQ) und Kontakt für internationale Studieninteressierte und - bewerbende!

 

Sollte Ihre Frage durch die FAQ nicht beantwortet werden, kommen Sie unter "Ich habe eine andere Frage" zu unserem Kontaktformular.

 


Allgemeine Fragen

Wo finde ich Informationen zum Bewerbungsprozess?

Die Zulassungsvoraussetzungen und die Bewerbungsplattform sind abhängig vom jeweiligen Studiengang. Sie finden das komplette Studiengangsangebot der Universität Bayreuth in unserem Studiengangsfinder. Wenn Sie auf den Studiengang klicken, den Sie studieren möchten, finden Sie unter „Wie erhalte ich einen Studienplatz?“ Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen. Über unser Bewerbungsinfotool (für Bachelorstudiengänge / für Masterstudiengänge) erhalten Sie Informationen zur Bewerbungsfrist und den für Ihre Bewerbergruppe jeweils geltenden passgenauen Bewerbungsprozess. Über diesen Link können Sie eine Übersicht unserer Masterstudiengänge mit den jeweiligen Fristen und weiteren Informationen finden.

Wie bewerbe ich mich für das Studienkolleg?

Oft sind Bewerber sich unsicher, ob sie ins Studienkolleg müssen oder vielleicht doch direkt studieren dürfen. Daher gibt es an der Universität Bayreuth keinen separaten Bewerbungsprozess für das Studienkolleg. Stattdessen bewerben Sie sich für den Bachelorstudiengang, den Sie gerne bei uns studieren möchten und wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für ein direktes Studium bereits erfüllen oder gegebenenfalls ins Studienkolleg müssen. Wird letzteres festgestellt, werden Sie von uns informiert und erhalten automatisch die Zuweisung zum Studienkolleg München.

Ich fühle mich unsicher bei der Bewerbung mit CAMPUSonline. Können Sie mir helfen?

Unser Bewerbungsleitfaden für CAMPUSonline unterstützt Sie beim Bewerbungsprozess und bietet Hilfestellung beim Ausfüllen für internationale Studieninteressierte. In unserem Dokumentenglossar finden Sie genauere Informationen zu den häufigsten in CAMPUSonline geforderten Dokumenten.

Muss ich mich über uni-assist bewerben?

Internationale Bewerber aus dem Nicht-EU-Ausland müssen bei allen Bachelor- und Masterstudiengängen ihre Unterlagen zunächst über uni-assist im Sonderverfahren Vorprüfungsdokumentation (VPD) kostenpflichtig bewerten lassen. Nähere Informationen und mögliche Ausnahmeregelungen können Sie hier nachlesen. Das Beantragen der Vorprüfungsdokumentation alleine bei uni-assist zählt noch nicht als Bewerbung an der Universität Bayreuth.

Wann kann ich die Vorprüfungsdokumentation (VPD) beantragen? Ich kann bei uni-assist das richtige Semester nicht auswählen.

Die Auswahl des Semesters bei uni-assist ist nicht relevant für die Universität Bayreuth. Bitte wählen Sie immer das aktuelle Semester aus, damit Sie eine VPD beantragen können. Die VPD ist für ein Jahr nach Ausstellung für die Bewerbung für alle Fächer an der Universität Bayreuth gültig.

Ich habe meine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist erhalten. Was muss ich jetzt machen?

Wenn Sie von uni-assist Ihre Vorprüfungsdokumentation erhalten haben, müssen Sie in einem nächsten Schritt eine Bewerbung für Ihr gewünschtes Studienfach an der Universität Bayreuth einreichen. Sie finden die korrekte Bewerbungsplattform sowie eine Übersicht über alle weiteren einzureichenden Dokumente in unserem Bewerbungsinfotool (für Bachelorstudiengänge / für Masterstudiengänge). Bewerbungen, die außerhalb des Bewerbungszeitraums eingehen, können nicht akzeptiert werden. Beachten Sie daher bitte die für Ihren Wunschstudiengang geltenden Bewerbungsfristen.

Ich habe eine Vorprüfungsdokumentation für eine andere Universität. Kann ich mich damit bewerben?

Nein, das ist leider nicht möglich – sie benötigen eine VPD, die auf eine Bewerbung an der Universität Bayreuth ausgestellt ist.

Ich habe bereits einen Masterabschluss in Deutschland erworben. Brauche ich trotzdem eine VPD?

Bitte beachten Sie, dass ein in Deutschland abgeschlossenes Masterstudium keinen Befreiungsgrund von der VPD-Pflicht darstellt, wenn Sie VPD-pflichtig sind. Eine Übersicht über die mögliche Befreiungsgründe können Sie hier einsehen.  

Ablauf der Studienplatzvergabe

Was brauche ich, um eine Zulassung zu erhalten?

Das hängt vom Zulassungstyp Ihres Studiengangs ab.

Diesen erfahren Sie auf der jeweiligen Studiengangsseite im Abschnitt „Wie erhalte ich einen Studienplatz?“. Grundvoraussetzung für eine Annahme ist jedoch immer eine form- und fristgerecht eingereichte Bewerbung.

 

Im Bachelorbereich gibt es zulassungsfreie Studiengänge, DOSV-Studiengänge (Studiengänge mit örtlichem Auswahlverfahren, NC) und Studiengänge mit Eignungsverfahren. Bei zulassungsfreien Studiengängen erhält jeder eine Zulassung, der sich fristgerecht korrekt beworben hat und die nötigen Sprachkenntnisse sowie die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nachgewiesen hat.

Bei Studiengängen mit örtlichem Auswahlverfahren (DOSV, NC) muss zusätzlich noch eine bestimmte Mindestnote erreicht werden, die jedes Jahr in Abhängigkeit von der jeweiligen Bewerbendenkohorte variieren kann.

Bei Studiengängen mit Eignungsfeststellungsverfahren (EV, EFV) muss man neben dem Vorliegen einer HZB und der Sprachkenntnisse seine Eignung für den Studiengang unter Beweis stellen. Dies erfolgt je nach Studiengang beispielsweise durch ein Motivationsschreiben oder ein Interview, zu dem Sie nach der formalen Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen eingeladen werden.

 

Im Masterbereich muss immer geprüft werden, ob Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen haben und ob Ihr Bachelorabschluss gleichwertig zu den in der Prüfungsordnung Ihres Wunschstudiengangs als Zugangsvoraussetzung genannten möglichen Studiengängen ist.
Zunächst erfolgt eine formale Prüfung Ihres Abschlusses, also ob dieser formal einem deutschen Bachelorabschluss entspricht. Anschließend wird geprüft, ob der Abschluss auch inhaltlich/fachlich zum geforderten Studiengang gleichwertig ist.
Bei einigen Masterstudiengängen gibt es zudem noch eine Mindestnote, die Ihr Bachelorabschluss haben muss, um berücksichtigt werden zu können. Manche Masterstudiengänge erfordern auch das erfolgreiche Durchlaufen eines Eignungsverfahrens. Die Eignungsverfahren können je nach Studiengang ganz unterschiedlich ablaufen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie immer in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung, die Sie auf der entsprechenden
Studiengangsseite im Abschnitt „Wichtige Dokumente und Downloads“ herunterladen können.

Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen

Welche Voraussetzungen muss ich für meinen Wunschstudiengang erfüllen?

Die Zulassungsvoraussetzungen und die Bewerbungsplattform sind abhängig vom jeweiligen Studiengang. Sie finden das komplette Studiengangsangebot der Universität Bayreuth in unserem Studiengangsfinder. Wenn Sie auf den Studiengang klicken, den Sie studieren möchten, finden Sie unter „Wie erhalte ich einen Studienplatz?“ eine Übersicht der Zulassungsvoraussetzungen. Eine detaillierte Übersicht aller Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im Abschnitt „Zugang zum Studium“ der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung. Diese steht Ihnen unter „Wichtige Dokumente und Downloads“ zur Verfügung.

Welche sprachlichen Anforderungen muss ich erfüllen, um an der Universität Bayreuth studieren zu dürfen?

Die sprachlichen Anforderungen sind abhängig vom jeweiligen Studiengang. Genauere Informationen zu den sprachlichen Anforderungen Ihres Studiengangs finden Sie bei den Zulassungsvoraussetzungen und in der jeweiligen Prüfungsordnung. Eine Übersicht der Sprachzertifikate, die wir für die verschiedenen Sprachniveaus akzeptieren finden Sie hier.

Können Sie mir im Voraus sagen, ob ich die Aufnahmekriterien für meinen Wunschstudiengang erfülle?

  • Eine Vorabprüfung ist leider nicht möglich. Bitte bewerben Sie sich zunächst form- und fristgerecht bei uns, damit wir uns ein umfassendes Bild Ihrer Qualifikationen machen können.
  • Vor dem Einreichen einer Bewerbung empfehlen wir, die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung durchzulesen. Dadurch erhalten Sie in der Regel einen guten ersten Überblick über die Zulassungsvoraussetzungen für Ihren Wunschstudiengang. 
  • Falls Sie sich für ein Masterstudium interessieren, können Sie sich zur groben Orientierung mithilfe unseres Master-Matching-Tools anzeigen lassen, ob der gewünschte Masterstudiengang bei Eingabe Ihres Bachelorabschlusses gelistet wird. Tut er dies nicht, kann sich eine Bewerbung dennoch lohnen, v.a. wenn der gewünschte Master bei einem ähnlichen oder verwandten Bachelorabschluss angezeigt wird.
  • Hat Ihr Wunschstudiengang eine Mindestnote als Zulassungsvoraussetzung, können Sie hier selbst eine unverbindliche Notenumrechnung durchführen, um abschätzen zu können, ob Sie das Notenkriterium erfüllen oder nicht.
    Wenn in der Prüfungs- und Studienordnung Ihres Wunschstudiengangs keine Mindestnote genannt ist, dann gibt es auch keine.

Ich habe mein Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen. Kann ich mich trotzdem für ein Masterstudium bewerben?

Bei den meisten Masterstudiengängen geht das. Ob dies auch für Ihren Wunschstudiengang zutrifft und welche Rahmenbedingungen jeweils erfüllt sein müssen, können Sie bei den Zulassungsvoraussetzungen und in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs nachlesen.

Fragen zu Bewerbungsdokumenten

Welche Dokumente brauche ich für die Bewerbung?

Informationen zu den jeweils erforderlichen Bewerbungsdokumenten finden Sie im Bewerbungsinfotool. Ihnen steht ein Bewerbungsinfotool für grundständige Studiengänge sowie ein Bewerbungsinfotool für Masterstudiengänge zur Verfügung. Bitte beantworten Sie alle Fragen wahrheitsbemäß und vollständig, um eine passgenaue Liste der erforderlichen Dokumente zu generieren.

 

Brauche ich wirklich ein APS-Zertifikat, eine VPD oder ein anderes im Bewerbungsinfotool genanntes Dokument?

Kontrollieren Sie bitte sorgfältig, ob Sie im Bewerbungsinfotool (für Bachelorstudiengänge / für Masterstudiengänge) alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet haben. Dort werden bereits alle Faktoren, die sich auf die Erfordernis der verschiedenen Dokumente auswirken können, abgefragt. Wenn Sie also alle Fragen beantwortet haben und all Ihre Antworten wahrheitsgemäß gegeben haben, dann sind alle vom Bewerbungsinfotool aufgezählten Dokumente für Sie auch verpflichtend. 

In welcher Form müssen die Dokumente eingereicht werden? Reicht eine Onlinebewerbung oder muss ich Dokumente per Post schicken?

Es reicht ein Upload aus. Hardcopies sind nicht erforderlich.

 

Muss ich eine beglaubigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch einreichen? Wenn ja, in welcher Form?
Werden Ihre Zeugnisse in Ihrem Herkunftsland (auch) offiziell auf Deutsch oder Englisch ausgestellt? Dann benötigen wir keine Übersetzung.
Übersetzungen von Zeugnissen akzeptieren wir von folgenden Stellen: Personen oder Institutionen, die zu einer vereidigten oder gerichtlich zugelassenen Übersetzung berechtigt sind oder eine hierzu berechtigte Abteilung der ausstellenden Schule oder Hochschule. Übersetzungen von einfachen Übersetzungsbüros ohne Vereidigung können wir nicht akzeptieren.

Was genau muss bei einem bestimmten Dokument in CAMPUSonline hochgeladen werden?

Bitte beachten Sie, dass es Pflichtdokumente gibt und die, die freiwillig eingereicht werden können oder nur eingereicht werden müssen, wenn sie zu Ihrer Situation passen. Da CAMPUSonline im Voraus nicht weiß, welche Dokumente zu Ihrer individuellen Situation passen, werden meistens mehr Dokumente angefordert als notwendig – manchmal auch weniger.

Sekundarschulabschluss mit Fächer- und Notenübersicht:

Bitte laden Sie hier das letzte Schulabschlusszeugnis hoch, das Sie in Ihrem Heimatland erworben und mit dem Sie die dortige Hochschulzugangsberechtigung erlangt haben. Laden Sie bitte unbedingt immer die Urkunde und die zugehörige Notenübersicht hoch. Beachten Sie hierbei bitte die Länderhinweise von uni-assist. Wenn in Ihrem Heimatland keine Notenübersicht zu Ihrem Sekundarschulabschlusszeugnis ausgegeben wird, da die Abschlussprüfungen über eine separate Hochschulaufnahmeprüfung abgehalten werden (z. B. in Spanien), dann reichen Sie bitte die Ergebnisse Ihrer Hochschulaufnahmeprüfung zusätzlich mit ein. Sollte der Platz knapp sein, können Sie hierfür auch den Slot „Nachweis Hochschulaufnahmeprüfung“ nutzen.

Tabellarischer Lebenslauf:

Sie können den Lebenslauf gerne selbst gestalten. Wir benötigen einen aktuellen, tabellarischen Lebenslauf mit Ihrem lückenlosen Werdegang bis zum Zeitpunkt Ihrer aktuellen Bewerbung an der Universität Bayreuth. Er muss monatsgenaue und umfassende Angaben zu Ihrem Bildungsweg (Schulen, Zeitpunkt von (Abschluss-) Prüfungen etc.) beinhalten. Bitte machen Sie Angaben zu jedem Zeitraum bis zum Monat Ihrer Bewerbung an der Universität Bayreuth und lassen Sie keine Lücken – auch dann, wenn Sie keine Schule oder Hochschule besucht oder gearbeitet haben (z.B. längere Urlaubs- und Auszeitphasen). Nur so können wir Ihren Bildungsweg nachvollziehen. Sie können bei Bedarf auch gerne unsere Vorlage benutzen.

Transcript of Records BACHELOR (oder Vergleichbares):

Das Transcript of Records muss alle bestandenen Module eines Studiengangs, einschließlich der dafür vergebenen Credits und Prüfungsnoten aus allen Semestern enthalten. Es reicht nicht aus, nur die Kurse und Noten des Abschlusssemesters einzureichen. Bitte laden Sie Vorder- und Rückseiten hoch. Wenn Sie noch nicht studiert haben, können Sie dieses Dokument überspringen.

Grading Scale BACHELOR (mit Maximalnote und unterster Bestehensnote des Abschlusses - nicht der Einzelkurse):

Laden Sie hier bitte Informationen zum Notensystem Ihrer Hochschule hoch. Oft ist eine solche Notenskala am Ende Ihres Transcripts oder auf der Rückseite zu finden. Wichtig ist, dass Angaben zur erforderlichen Mindestgesamtnote enthalten sind, die erreicht werden muss, um das Studium erfolgreich abschließen zu können.

Vorprüfungsdokumentation uni-assist für Universität Bayreuth:

Wenn dieses Dokument gefordert wird, bedeutet dies, dass für diesen Studiengang im Vorfeld eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) über uni-assist eingeholt werden muss. Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Bewerbungen berücksichtigen können, bei denen die VPD bis zum Ende der Bewerbungsfrist eingereicht wurde. Bitte beachten Sie, dass die VPD für die Bewerbung an der Universität Bayreuth ausgestellt sein muss. Prüfberichte oder Vorprüfungsdokumentationen von uni-assist, die für andere Hochschulen ausgestellt wurden, werden nicht akzeptiert. In welchen Fällen keine VPD eingereicht werden muss, sowie weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Schriftliche Darlegung studiengangspezifischer Kompetenzen:

Bitte laden Sie ein Motivationsschreiben hoch, indem Sie erläutern, aufgrund welcher Kompetenzen, Sie

sich für diesen Studiengang für geeignet halten. Sollten konkrete Anforderungen (z. B. max. 2 Seiten DinA4) durch den Fachbereich bestehen, ist diese Information in CAMPUSonline beim Dokument hinterlegt.

Feststellungsprüfung Studienkolleg:

Dieses Dokument muss nur hochgeladen werden, wenn Sie an einem deutschen Studienkolleg die sogenannte „Feststellungsprüfung“ abgelegt haben.

 

Nachweis Hochschulaufnahmeprüfung:

Dieses Dokument muss nur dann hochgeladen werden, wenn es in Ihrem Herkunftsland verpflichtend ist eine extra Aufnahmeprüfung zu bestehen um an einer Universität studieren zu können. Ob dies für Ihr Herkunftsland zutrifft, können Sie in unseren Länderhinweisen nachlesen.

Zulassung der Uni Bayreuth für diesen Studiengang aus einem vorangegangenem Semester (und ggf. separater Auflagenbescheid):

Wenn Sie in einem vorangegangenen Semester schon einmal für diesen Studiengang an der Universität Bayreuth von uns zugelassen wurden, laden Sie hier bitte Ihren alten Zulassungsbescheid hoch.


Fragen zur VPD

Brauche ich für meinen Wunschstudiengang eine VPD?

Grundsätzlich gilt: Konsultieren Sie bitte zunächst unser Bewerbungsinfotool (für Bachelorstudiengänge / für Masterstudiengänge). Wenn Sie alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet haben und Ihnen die VPD als Bewerbungsdokument angezeigt wird, dann müssen Sie in der Regel auch eine VPD einreichen. Einzige Ausnahme sind Studiengangswechsler, also wenn Sie bereits in einem anderen Studiengang bei uns eingeschrieben sind oder im vorherigen Semester bereits eine Zulassung erhalten haben.

Hier ein allgemeiner Überblick:


Eine VPD brauchen:

  • Alle internationalen Bewerberinnen und Bewerber aus dem Nicht-EU-Ausland für einen Bachelor-, Staatsexamens- oder Lehramtstudiengang, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht im deutschen Schulsystem im Inland oder an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben.
  • Alle internationalen Bewerberinnen und Bewerber aus dem Nicht-EU-Ausland für einen Masterstudiengang, die ihre akademische Vorbildung (z.B. einen Bachelorabschluss) nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben.
  • Alle internationalen Bewerberinnen und Bewerber aus dem Nicht-EU-Ausland mit International Baccalaureate Diploma, die keinen Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle haben.
  • Alle internationalen Bewerberinnen und Bewerber aus dem Nicht-EU-Ausland, die das Studienkolleg absolviert haben.

Von der VPD sind Sie befreit, wenn:

  • Sie Deutscher, EU-Bürger, Bürger des EWR oder der Schweiz sind
  • Sie aktuell bereits mit Abschlussziel an der Universität Bayreuth eingeschrieben sind
  • Sie bereits einen Bachelorabschluss an einer akkreditierten deutschen Hochschule erworben haben (Achtung: ein deutscher Master befreit nicht von der VPD-Pflicht!)
  • Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben und damit Bildungsinländer (z.B. deutsches Abitur, Fachabitur) sind und sich für ein Bachelorstudium bewerben
  • ACHTUNG: der Besuch eines Studienkollegs in Deutschland macht Sie nicht zum Bildungsinländer; Studienkollegabsolventen müssen trotzdem eine VPD einreichen, außer: Sie haben die Feststellungsprüfung am Studienkolleg München abgelegt und wurden dem Studienkolleg München von der Universität Bayreuth zugewiesen
  • Sie haben Ihre Masterzugangsberechtigung (in der Regel Ihr erster Studienabschluss) an einer akkreditierten deutschen Hochschule erworben
  • Sie wurden bereits für ein vorangegangenes Semester für den betreffenden Studiengang an der UBT ohne eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist zugelassen

Wie beantrage ich eine VPD und welche Unterlagen benötige ich dafür?

Auf dieser Seite erklären wir Ihnen Schritt-für-Schritt, wie Sie Ihre VPD beantragen können. Dort finden Sie auch eine Auflistung der erforderlichen Dokumente.

Ich habe bereits eine VPD von einer anderen Hochschule? Darf ich diese einreichen?

Leider nein. Wir können ausschließlich VPDs akzeptieren, die zur Bewerbung an der Universität Bayreuth ausgestellt wurden, da wir nur VPDs, die für unsere Universität beantragt wurden, verifizieren und auf den jeweiligen Datensatz zugreifen können.

Ich möchte mich für mehrere Studiengänge an der Universität Bayreuth bewerben. Brauche ich auch mehrere VPDs?

Nein, Sie müssen nicht mehrere VPDs beantragen. Sie benötigen nur eine einzige VPD für die Bewerbung an der Universität Bayreuth. Mit dieser können Sie sich dann für alle unsere Studiengänge bewerben.

Ich habe meine VPD bereits beantragt und meine Nummer in CAMPUSonline angegeben, aber das Dokument VPD wurde als nicht OK markiert. Warum ist das so? Was muss ich nun tun?

Bitte prüfen Sie, ob nur die VPD selbst oder auch das Eingabefeld für Ihre Antragsnummer bei uni-assist als "nicht OK" markiert wurden.

  • Wenn nur die VPD als nicht OK markiert wurde, besteht kein Grund zur Sorge. Laden Sie Ihre VPD einfach hoch, sobald Sie Ihnen vorliegt. In der Regel ist das Nachreichen der VPD bis 4 Wochen nach Fristende möglich, sofern Sie Ihre VPD für die Universität Bayreuth vor Fristende beantragt und Ihre Bewerbung in CAMPUSonline eingereicht haben. 
  • Wenn auch das Eingabefeld für Ihre Antragsnummer bei uni-assist als nicht OK markiert wurde, klicken Sie das Dokument bitte an, um sich den Kommentar unserer Mitarbeiter durchzulesen. Vermutlich konnten wir Ihre Antragsnummer von uni-assist nicht verifizieren. Dies passiert normalerweise, wenn Sie noch keine VPD für die Universität Bayreuth beantragt haben, sondern nur für eine andere Hochschule. In diesem Fall müssten Sie bitte noch eine VPD für die Universität Bayreuth beantragt haben. Falls Sie dies jedoch bereits getan haben, warten Sie bitte 24 Stunden und geben Sie die Nummer dann bitte erneut ein. Wir werden Ihren Antrag dann erneut prüfen.

Ich kann meinen Wunschstudiengang der Universität Bayreuth bei uni-assist nicht finden.

Nachdem Sie sich bei uni-assist registriert und den persönlichen Fragebogen ausgefüllt haben, wählen Sie auf my.uni-assist.de unter "Studienangebot suchen" bitte das Semester, den angestrebten Abschluss (Bachelor oder Master) und die Universität Bayreuth aus. Das System zeigt dann alle Studiengänge an. Wählen Sie nun Ihren Wunschstudiengang.

Falls Sie keine Treffer erhalten, kann es sein, dass uni-assist das Portal für das gewünschte Semester noch nicht geöffnet ist, wählen Sie in diesem Fall einfach das aktuelle Semester aus. Es spielt keine Rolle, ob Sie sich bei uni-assist für das Sommersemester oder das Wintersemester bewerben.

Ich befürchte, dass meine VPD nicht rechtzeitig vor Fristende fertig sein wird. Kann ich mich vorab schon einmal ohne VPD bewerben?

Ja, das können Sie. Beachten Sie aber bitte, dass wir Ihre Bewerbung erst bearbeiten können, wenn die VPD nachgereicht wurde. 

 

Wenn Sie bei der Onlinebewerbung im Bewerberportal CAMPUSonline noch keine VPD von uni-assist haben, bestätigen Sie bitte durch Eingabe Ihrer 7-stelligen uni-assist Bewerbernummer im Bewerberportal CAMPUSonline, dass Sie die VPD für die Bewerbung an der UBT fristgerecht und vollständig beantragt haben.

Nur wenn diese Nummer durch die UBT bei uni-assist verifiziert werden kann, wird ihr Antrag weiter bearbeitet.

 

Wenn Sie noch keine VPD hochgeladen haben, werden Ihre Bewerbungsunterlagen mit dem Status „vorläufig nicht vollständig“ verbucht, damit Sie die VPD, nach Ausstellung durch uni-assist, noch nachreichen können.

 

Wenn Sie die VPD rechtzeitig und vollständig beantragt haben, erhalten Sie dafür eine Nachreichfrist von bis zu vier Wochen. Bei Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung oder Eignungsverfahren behält sich die Universität Bayreuth vor, eine kürzere Nachreichfrist festzusetzen.

 

Uni-assist benötigt in der Regel ca. 4 bis 6 Wochen zur Bearbeitung Ihres Antrags. Die aktuellen Bearbeitungszeiten von uni-assist können Sie hier einsehen.

Nachdem uni-assist die Bearbeitung Ihres Antrags abgeschlossen hat, wird Ihnen die VPD per E-Mail als PDF-Datei zugeschickt:

  • Laden Sie nun die Vorprüfungsdokumentation in Ihrer CAMPUSonline-Bewerbung innerhalb der dort vorgegebenen Nachreichfrist hoch! (s. Anleitung). Die Nachreichfrist hierfür wird nur vergeben, wenn alle anderen Bewerbungsdokumente außer der VPD korrekt und vollständig hochgeladen wurden.
  • Wenn uni-assist Ihnen statt einer VPD eine "Ersatzbescheinigung für die Bewerbung an der Uni Bayreuth“ ausgestellt hat, reichen Sie in dem Fall diesen Brief statt der VPD ein.
  • Sobald Sie Ihre VPD hochgeladen haben, wird Ihre Bewerbung weiterbearbeitet. Vorher ist keine Teilnahme an Eignungsverfahren möglich.

Haben Sie leider doch die Bewerbungsfrist verpasst, können Sie sich mit der erhaltenen VPD zum nächsten Semester erneut bewerben. Da die VPD 2 Jahre lang gültig ist, ist somit keine erneute Bewerbung bei uni-assist erforderlich.

Meine Frage zur VPD wird hier nicht genannt

Bitte werfen Sie einen Blick auf unsere ausführliche Infoseite zur VPD. Falls Sie auch dort keine Antwort auf Ihre Frage finden, können Sie uns gerne über dieses Formular kontaktieren. Klicken Sie hierzu auf "Ich habe eine andere Frage".

 

Allgemeine Fragen

Wie ist der aktuelle Status meiner Bewerbung?

Wenn Sie sich über CAMPUSonline beworben haben, können Sie den Status Ihrer Bewerbung jederzeit selbst nachprüfen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in unserem Bewerbungsleitfaden. Bitte sehen Sie davon ab, nach dem Status Ihrer Bewerbung zu fragen, da dies aufgrund des zusätzlichen Bearbeitungsaufwands solcher Anfragen zu einer längeren Bearbeitungszeit bei den Bewerbungen führt. Nähere Details finden Sie im Abschnitt "Status meiner Bewerbung" dieser FAQ (s. o.).

Ich habe meine Bewerbung nun elektronisch über CAMPUSonline eingereicht. Muss ich zusätzlich die Unterlagen noch per Post schicken?

Nein, dies ist nicht erforderlich. Die Einreichung per Upload ist ausreichend.

 

Kann ich in CAMPUSonline nach Bewerbungsabgabe noch Unterlagen nachträglich hochladen oder ändern?

Ja, sofern die Bewerbungsfrist noch nicht abgelaufen ist oder es eine Nachreichfrist für Ihren Studiengang gibt (das können Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung nachsehen), können Sie nachträglich noch Dokumente hochladen oder ändern. Wie Sie Dokumente nachreichen, können Sie in unserem Bewerbungsleitfaden nachlesen. Sollten Dokumente bereits von der Universität Bayreuth geprüft worden sein und mit „Ok“ verbucht sein, ist eine Änderung leider nicht mehr möglich.

Ich habe meine Vorprüfungsdokumentation erhalten. Was muss ich jetzt machen?

Wenn Sie von uni-assist Ihre Vorprüfungsdokumentation erhalten und sich bereits an der Universität Bayreuth im Portal CAMPUSonline beworben haben, müssen Sie diese dort hochladen. Wie Sie Dokumente nachreichen, können Sie in unserem  Bewerbungsleitfaden nachlesen.

Sollten Sie bisher noch keine Bewerbung für Ihr gewünschtes Studienfach an der Universität Bayreuth eingereicht haben, finden Sie die korrekte Bewerbungsplattform CAMPUSonline auf der jeweiligen Seite des Studiengangs in der Kategorie „Wie erhalte ich einen Studienplatz?“ wenn Sie auf das Bewerbungsinfotool klicken. Nachdem Sie ein Konto in CAMPUSonline angelegt haben, müssen Sie die VPD zusammen mit allen anderen Unterlagen hochladen. 

Ich habe einen Fehler gemacht, was soll ich tun?

Sie oder wir können die meisten Fehler korrigieren. Sie brauchen Ihre Bewerbung oder Ihr Bewerberkonto nicht löschen. Bitte versuchen Sie auch nicht, einen neuen Bewerberaccount zu erstellen. Sie finden Informationen zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung in unserem Bewerbungsleitfaden. Wenn Fehler in Feldern sind, die Sie nicht mehr bearbeiten können, wenden Sie sich bitte an uns (siehe "Ich habe eine andere Frage"). Wir werden dann entsprechende Korrekturen vornehmen.

Wann wird meine Bewerbung geprüft

Ich habe meine Bewerbung gerade abgegeben. Wie lange dauert es, bis sie geprüft wird?

Das lässt sich leider nicht pauschal sagen. Je nachdem, wann Sie sich bewerben und wie viele andere ihre Bewerbung im selben Zeitraum einreichen, kann es einige Stunden bis hin zu mehreren Wochen dauern, bis ihre Bewerbung zum ersten Mal gesichtet werden kann. Sofern Sie sich über CAMPUSonline beworben haben, ändert sich der Status Ihrer Bewerbungsunterlagen, sobald die Erstsichtung erfolgt ist. Sie werden per E-Mail über die Statusänderung benachrichtigt. Bitte überprüfen Sie auch den Status Ihrer Bewerbung in CAMPUSonline, da die E-Mails manchmal im Spam-Ordner landen.

 

Ich habe fehlende Dokumente nachgereicht oder Dokumente korrigiert. Der Status hat sich seitdem noch nicht verändert. Wann wird meine Bewerbung erneut geprüft?

Bis eine erneute Prüfung stattgefunden hat bleibt der Status unverändert, da die Statusänderung manuell durch einen Mitarbeiter eingetragen werden muss. Wir prüfen Ihre korrigierte Bewerbung schnellstmöglich erneut. Dennoch kann die erneute Prüfung etwas länger als die Erstsichtung dauern, da noch komplett ungesichtete Bewerbungen prioritär geprüft werden, um möglichst allen Bewerbenden die Chance zu geben, fehlende Unterlagen rechtzeitig nachreichen zu können.
 

Der Status meiner BACHELORbewerbung ist schon seit längerem auf „formale Zulassungsvoraussetzungen erfüllt“. Wann geht es weiter?

Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang beworben haben, wird die Zulassung in der Regel innerhalb weniger Tage generiert. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen sind erfüllte formale Zulassungsvoraussetzungen noch kein Garant für eine Zulassung, sondern dies bedeutet zunächst, dass Sie eine Runde weiter sind. Im nächsten Schritt werden die Studienplätze an diejenigen vergeben, die neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen auch die studiengangsspezifischen zusätzlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Das bedeutet, dass bei zulassungsbeschränkten Studiengängen die Zulassung erst erfolgen kann, wenn Sie auch das jeweilige Verfahren (örtliches Auswahlverfahren oder Eignungsfeststellungsverfahren) erfolgreich durchlaufen haben. Bei Studiengängen mit Eignungsverfahren mit Interview erhalten Sie eine Einladung vom Fachbereich. Bei den anderen Auswahlverfahren wird über die Studienplatzvergabe nach Ende der Bewerbungsfrist entschieden.

 

Der Status meiner MASTERbewerbung ist schon seit längerem auf „formale Zulassungsvoraussetzungen erfüllt“. Wann geht es weiter?

Im nächsten Schritt erfolgt die Prüfung der fachlichen Zulassungskriterien durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Wir haben leider keinen Einfluss darauf, wann diese abgeschlossen sein wird, jedoch liegt es auch im Interesse der Universität Bayreuth, die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide jeweils so bald wie möglich auszustellen. Wenn es bei Ihrem Studiengang ein Eignungsverfahren gibt, können die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen in den meisten Fällen erst nach der Bewerbungsfrist verbucht werden, da die Eignungsverfahren häufig erst nach Fristablauf durchgeführt werden.

Dokumente werden als "Nicht Ok" angezeigt.

Ich habe eine E-Mail bekommen, dass meine Dokumente nicht ok sind. Was muss ich machen?

Bitte loggen Sie sich in Ihr CAMPUSonline-Konto ein. Bei der Bewerbung, die mit einem roten Kreuz markiert ist, klicken Sie bitte das grüne Pfeilchen an.

Wenn Sie unter „Bewerbungsabgabe“ auf das Dokument klicken, das mit einem roten Kreuz markiert ist, finden Sie dort innerhalb des Bewerbungszeitraums die Möglichkeit, fehlende Dokumente nachzureichen, gegebenenfalls Vorlagen herunterzuladen und weitere Informationen unter „Status“ einzusehen.

Besonderheit: Bitte beachten Sie den Text unter Status. Wenn hier das Dokument zur Einschreibung gefordert ist, brauchen Sie dieses in CAMPUSonline nicht korrigieren, sondern müssen das Dokument mit Ihren Dokumenten für die Einschreibung/Immatrikulation zusammen einreichen (z. B. Sprachnachweis, Abschlusszeugnis).

 

Ich habe Dokumente korrigiert, der Dokumentenstatus zeigt jedoch immer noch an, dass meine Bewerbungsunterlagen unvollständig sind?

Der Status der Bewerbungsunterlagen ändert sich erst, wenn Ihre Bewerbung neu geprüft wurde und diese vollständig ist. Bitte überprüfen Sie selbstständig, ob Dokumente mit einem Ausrufezeichen markiert wurden. Aufgrund der hohen Bewerberzahl können wir nicht sofort Ihre Bewerbung neu prüfen, wir bitten daher um etwas Geduld.

 

Mein Deutschnachweis ist „nicht ok“ aber ich habe noch keinen anderen. Was kann ich machen?

Dokument Deutsch A1: Sie können sich zunächst ohne diesen Nachweis bis Ende des zweiten Semesters einschreiben und einen Sprachkurs am Sprachenzentrum der Universität Bayreuth absolvieren.

Dokument Deutsch B2 oder höher: Bitte beachten Sie in CAMPUSonline, wenn Sie auf das Dokument klicken, den Hinweistext unter „Status“. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie erhalten eine Zulassung mit Auflage oder der eingereichte Nachweis reicht hierfür noch nicht aus. Wenn Sie bis Bewerbungsschluss keinen ausreichenden Deutschnachweis nachreichen, erhalten Sie einen Ausschlussbescheid.

Dokumente, die häufig „nicht ok“ sind:

Sekundarschulabschluss mit Fächer- und Notenübersicht:

Bitte laden Sie hier das letzte Schulabschlusszeugnis hoch, das Sie in Ihrem Heimatland erworben und mit dem Sie die dortige Hochschulzugangsberechtigung erlangt haben. Laden Sie bitte unbedingt immer die Urkunde und die zugehörige Notenübersicht hoch. Beachten Sie hierbei bitte unbedingt auch unsere Länderhinweise sowie die Länderhinweise von uni-assist Wenn in Ihrem Heimatland keine Notenübersicht zu Ihrem Sekundarschulabschlusszeugnis ausgegeben wird, da die Abschlussprüfungen über eine separate Hochschulaufnahmeprüfung abgehalten werden (z. B. in Spanien), dann reichen Sie bitte die Ergebnisse Ihrer Hochschulaufnahmeprüfung zusätzlich mit ein. Sollte der Platz knapp sein, können Sie hierfür auch den Slot „Nachweis Hochschulaufnahmeprüfung“ nutzen.

Tabellarischer Lebenslauf:

Sie können den Lebenslauf gerne selbst gestalten. Achten Sie aber bitte unbedingt darauf, dass Ihr Lebenslauf monatsgenaue Angaben zu Ihrem gesamten schulischen Bildungsweg, beginnend mit der Grundschule, enthalten muss. Sie können bei Bedarf auch gerne unsere Vorlage benutzen.

Transcript of Records BACHELOR (oder vergleichbar):

Das Transcript of Records muss alle bestandenen Module eines Studiengangs, einschließlich der dafür vergebenen Credits und Prüfungsnoten aus allen Semestern enthalten. Es reicht nicht aus, nur die Kurse und Noten des Abschlusssemesters einzureichen. Bitte laden Sie Vorder- und Rückseiten hoch. Sollten Sie noch nicht studiert haben, können Sie dieses Dokument überspringen.

 

Vorprüfungsdokumentation:

Wenn dieses Dokument gefordert wird, bedeutet dies, dass für diesen Studiengang im Vorfeld eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) über uni-assist eingeholt werden muss. Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Bewerbungen berücksichtigen können, bei denen die VPD bis zum Ende der Bewerbungsfrist eingereicht wurde.
Bitte beachten Sie, dass die VPD für die Bewerbung an der Universität Bayreuth ausgestellt sein muss. Prüfberichte oder Vorprüfungsdokumentationen von uni-assist, die für andere Hochschulen ausgestellt wurden, werden nicht akzeptiert.
In welchen Fällen keine VPD eingereicht werden muss, sowie weitere Informationen finden Sie auf
dieser Seite.

Zulassung der Uni Bayreuth für diesen Studiengang aus einem vorangegangenem Semester (und ggf. separater Auflagenbescheid):

Wenn Sie in einem vorangegangenen Semester schon einmal für diesen Studiengang von uns zugelassen wurden, laden Sie hier bitte Ihren Zulassungsbescheid hoch. Sollte hier ein abweichendes Dokument hochgeladen sein, wird es mit „nicht ok“ verbucht.

Status meiner Bewerbung

Nachdem Sie auf „Senden“ geklickt haben, wird die Bewerbung elektronisch übermittelt und erscheint auf der Seite „Meine Bewerbungen“. Hier wird Ihnen eine Übersicht zu Ihrer Bewerbung angezeigt. Zur Bearbeitung klicken Sie bitte auf das grüne Pfeilchen , zum Beispiel, wenn Sie fehlende Dokumente einreichen oder Ihren Bescheid herunterladen möchten.

 

Unter „Meine Bewerbungen“: Was bedeutet der Status meiner Bewerbung in CAMPUSonline?

 

braun eingekreistes Kreuz + „In Vorbereitung“: 

Sie haben diese Bewerbung angefangen, jedoch noch nicht gesendet. Damit die Bewerbung berücksichtigt werden kann, müssen Sie diese noch einreichen (klicken Sie vor Fristende auf das grüne Pfeilsymbol, um mit der Bewerbung fortzufahren).

BildFragezeichen:
Ihre Bewerbung wurde eingereicht, jedoch noch nicht gesichtet.

Briefumschlag:
Wir haben angefangen Ihre Bewerbung zu bearbeiten. Zur Sicherheit können Sie innerhalb der Bewerbung Ihre Bewerbungsdokumente nochmal überprüfen.

Grüner Haken:
Der grüne Haken kann in der Ansicht "Meine Bewerbungen" mehrere Bedeutungen haben. Welche davon zutrifft, steht immer in grüner Schrift daneben:

Grüner Haken + Bewerbungsunterlagen vollständig:

Ihre Bewerbungsdokumente wurden geprüft und Sie haben alle aktuell erforderlichen Dokumente vollständig eingereicht. Über Ihre Zulassung wurde jedoch noch nicht entschieden.

Grüner Haken + formale Zulassungsvoraussetzungen erfüllt:

Ihre Bewerbungsdokumente wurden geprüft und Sie haben alle aktuell erforderlichen Dokumente vollständig eingereicht. Außerdem wurde festgestellt, dass Sie die formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Über Ihre Zulassung wurde jedoch noch nicht entschieden. Falls Sie sich für ein Masterstudium beworben haben, müssen im nächsten Schritt noch die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen durch den jeweiligen Prüfungsausschuss geprüft werden. Wenn Sie sich für ein Bachelorstudium beworben haben, dann prüfen Sie bitte, ob es für den Studiengang eine Zulassungsbeschränkung gibt: Bei Eignungsfeststellungsverfahren müssen Sie im nächsten Schritt in der Regel noch ein Eignungsgespräch durchlaufen. Die Einladung erhalten Sie direkt vom jeweiligen Fachbereich. Bitte prüfen Sie auch regelmäßig Ihren Spam-Ordner. Bei Studiengängen mit DOSV-Verfahren werden die Studienplätze erst nach Abschluss des Verfahrens (erste Vergaberunde in der Regel kurze Zeit nach Fristende) vergeben. Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang beworben haben und diesen Status sehen, können Sie innerhalb der nächsten paar Tage mit einer Zulassung rechnen.

Grüner Haken + Zulassung erhalten:
Herzlichen Glückwunsch. Ihre Bewerbung wurde abschließend geprüft, Sie haben eine Zulassung erhalten. Ihren Zulassungsbescheid können Sie innerhalb der Bewerbung im Abschnitt "Zulassung" herunterladen.

Rotes Kreuz:
Das rote Kreuz kann in der Ansicht "Meine Bewerbungen" mehrere Bedeutungen haben. Welche davon zutrifft, steht immer in roter Schrift daneben:


Ihre Bewerbungsdokumente wurden geprüft, es sind ein oder mehrere Dokumente nicht in Ordnung. Welche Dokumente betroffen sind und was genau nicht in Ordnung ist, können Sie innerhalb der Statusansicht der Bewerbung einsehen.
Formale Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt:
Ihre Bewerbung wurde abschließend geprüft, Sie haben eine Ablehnung erhalten, da Sie die formalen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt haben. Für weitere Informationen laden Sie bitte Ihren Bescheid in der Bewerbung im Abschnitt "Zulassung" herunter.

Abgelehnt:
Ihre Bewerbung wurde abschließend geprüft, Sie haben eine Ablehnung erhalten, da Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt haben. Für weitere Informationen laden Sie bitte Ihren Bescheid in der Bewerbung im Abschnitt "Zulassung" herunter.

  Bewerbungsunterlagen vorläufig nicht vollständig:
Ihre Bewerbungsdokumente wurden geprüft, es sind ein oder mehrere Dokumente noch nicht ganz in Ordnung. Meistens erscheint dieser Status, wenn Sie Ihre Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist für die Universität Bayreuth zwar bereits beantragt haben, aber die VPD noch nicht hochgeladen wurde. Bitte prüfen Sie innerhalb Ihrer Bewerbung, ob außer der VPD noch bei weiteren Dokumenten Handlungsbedarf besteht. Sie haben in der Regel bis 4 Wochen nach Bewerbungsfrist Zeit, Ihre VPD nachzureichen.

 

 

Was bedeutet der Status meiner Bewerbung in der Statusansicht der Bewerbung im Abschnitt „Bewerbungsabgabe“?

  • Solange Sie das Fragezeichen-Symbol  und den Text „Bewerbungsunterlagen": noch nicht geprüft“ sehen, wurde Ihr Antrag noch nicht gesichtet.
  • Wenn ein Ausrufezeichen in einem braunen Dreieck  zu sehen ist, wurde Ihr Antrag gesichtet. Dabei wurde festgestellt, dass ein oder mehrere Dokumente noch nicht ganz in Ordnung sind. Meistens erscheint dieser Status, wenn Sie Ihre Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist für die Universität Bayreuth zwar bereits beantragt haben, aber die VPD noch nicht hochgeladen wurde. Bitte prüfen Sie die Bewerbungsdokumente weiter unten, ob außer der VPD noch bei weiteren Dokumenten Handlungsbedarf besteht. Sie haben in der Regel bis 4 Wochen nach Bewerbungsfrist Zeit, Ihre VPD nachzureichen.
  • Wenn Ihnen ein rot eingekreistes Kreuz angezeigt wird, wurden Ihre Bewerbungsdokumente geprüft und es sind ein oder mehrere Dokumente nicht in Ordnung. Dokumente, bei denen etwas nicht stimmt, sind ebenfalls mit einem rot eingekreisten Kreuz markiert. Klicken Sie das Dokument an, um zu erfahren, was genau nicht in Ordnung ist.
  • Dokumente, die mit einem grünen Haken  markiert sind, wurden erfolgreich geprüft.
  • Dokumente, die mit einem braunen Briefumschlag markiert sind, wurden noch nicht von uns geprüft. Besonders bei Masterbewerbungen kann es vorkommen, dass bestimmte Dokumente erst in der fachlichen Prüfung begutachtet werden. Wenn Sie bereits eine Zulassung erhalten haben, dann war das mit einem braunen Briefumschlag in Ordnung, sofern Sie keine Auflage hierzu in Ihrem Bescheid sehen.
  • Dokumente, die mit einer braunen Uhr + Frist markiert sind, haben Sie noch gar nicht eingereicht. Bitte holen Sie dies noch nach. Ausnahme: Es handelt sich bei den noch nicht eingereichten Dokumenten um "optionale Dokumente" oder um Slots für Übersetzungen, die nicht erforderlich sind, weil Ihr Originalzeugnis bereits in Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde. Optionale Dokumente erkennen Sie daran, dass diese unter der Überschrift "Die hier aufgeführten Dokumente können Sie Ihrem Antrag beifügen" aufgelistet sind.

 

 

Was bedeutet der Status meiner Bewerbung in der Statusansicht der Bewerbung im Abschnitt „Zulassung“?

Solange Sie ein ausgegrautes Kreuz und den Text „Zulassung noch nicht durchgeführt“ sehen, wurde noch nicht abschließend über Ihren Antrag entschieden.

Bei Masterstudiengängen besteht die Prüfung immer aus zwei Teilprüfungen der Zulassungsvoraussetzungen: Der formalen und der fachlichen Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen.

Bei Bachelorstudiengängen kann es, je nach Zulassungsart, nach der formalen Prüfung noch ein Eignungsfeststellungsverfahren geben.

Sobald die formalen oder die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen mit einem roten x  markiert wurden, bedeutet dies, dass Ihre Bewerbung leider abgelehnt wurde .

Nähere Informationen zum Ablehnungsgrund finden Sie in Ihrem Ausschluss- bzw. Ablehnungsbescheid. Diesen können Sie sich über „Bescheid downloaden“ herunterladen.

Sobald das Symbol mit dem grünen Haken  neben „Zulassung“ erscheint, bedeutet dies, dass Sie angenommen wurden und Ihr Zulassungsbescheid zum Download bereitsteht.

Wenn Sie das Studium bei uns gerne antreten möchten, können Sie im nächsten Schritt Ihren Studienplatz annehmen (öffnen Sie hierzu den Abschnitt „Studienplatzangebot“).


Der Bewerbungsprozess in CAMPUSonline verwirrt mich. Ich benötige Unterstützung beim Ausfüllen.

Unser CAMPUSonline Nutzerguide unterstützt Sie beim Erfassen Ihrer Bewerbung.

Eine Anleitung zum Anlegen Ihres Nutzerkontos finden Sie hier. Die Erfassung der Bewerbung wird im Abschnitt "Bewerbung einreichen" detailliert erklärt.

Ich habe ein Problem mit der Accounterstellung

Allgemeiner Leitfaden zur Anlegung des Nutzerkontos

Eine Anleitung zum Anlegen Ihres Nutzerkontos finden Sie hier.

Ich habe eine E-Mail bekommen, das mein Account nicht erstellt werden konnte

Bitte befolgen Sie die Anweisungen in der E-Mail die Sie erhalten haben.
Es konnte für Sie kein neuer Bewerberaccount erstellt werden, weil Sie entweder bereits einen Bewerberaccount haben oder in der Vergangenheit schon einmal bei uns eingeschrieben waren, z.B. als Austausch- oder Gaststudierende(r). Sofern Sie einen Account besitzen, aber Ihr Passwort vergessen haben, nutzen Sie bitte den in der Mail angegebenen Link, um Ihr Passwort zurückzusetzen. 

Sofern Sie noch keinen Account haben, leiten Sie die Mail mit Ihrem Registrierungscode bitte zusammen mit einer Kopie Ihres Reisepasses an die Studierendenkanzlei weiter.

Ich habe ein Problem beim Einreichen der Bewerbung

Ich kann meinen Studiengang nicht finden

Bitte sehen Sie sich die Antworten zu den Fragen "Mein Studiengang ist nicht dabei, was muss ich tun?" und "Mein Studiengang taucht in keiner der Kategorien auf, was muss ich tun?" im Abschnitt Startsemester und Studiengang auswählen unseres CAMPUSonline Nutzerguides an. 

 

Meine Hochschule ist nicht in der Auswahlliste meines Landes. Wie kann ich meine Hochschule eintragen? 

Bei einigen Ländern kann es passieren, dass das Drop-down-Menü für „Hochschule“ leer ist oder nur eine kleine Auswahl von Hochschulen aufgelistet wird. Wenn deine Hochschule nicht im Dropdownmenü anwählbar ist, gebe den Namen deiner Hochschule bitte in die darunterliegende Zeile ein.

Ich komme bei der akademischen Vorbildung nicht weiter

Bitte sehen Sie sich die Erklärungen zum Abschnitt Angaben zur akademischen Vorbildung unseres CAMPUSonline Nutzerguides an und befolgen Sie die entsprechenden Hinweise. 

Ich bekomme nach dem Eintragen meiner akademischen Vorbildung eine Fehlermeldung, dass eine Bewerbungsabgabe ist im Moment nicht möglich ist. Was soll ich nun tun?

Es gibt zwei Gründe, warum diese Meldung erscheint:

 

1. Die Bewerbungsfrist für Drittstaaten-Bewerber*innen mit ausländischer Masterzugangsberechtigung ist bereits abgelaufen 

2. Sie haben versehentlich falsche oder unvollständige Angaben zu Ihrer akademischen Vorbildung gemacht.

Bitte prüfen Sie zunächst die jeweiligen Fristen
auf dieser Seite. Sollte die Frist für Nicht-EU-Bewerbende laut unserer Seite noch nicht verstrichen sein, dann haben Sie zum Beginn der Erfassung Ihrer Bewerbung wahrscheinlich angegeben, dass Sie bereits einen Bachelorabschluss in Deutschland erworben haben oder gerade dabei sind, diesen zu erwerben. Allerdings haben Sie in der akademischen Vorbildung kein Studium in Deutschland erfasst.

  • Falls Sie dies vergessen haben sollten, klicken Sie bitte auf „OK“ und kehren Sie zur akademischen Vorbildung zurück, um Ihr Studium nachzutragen.
  • Falls Sie Ihr Studium in Deutschland schon angegeben haben, überprüfen Sie bitte über das Stift-Symbol, ob Sie bei "Abschlussprüfung" "insgesamt bestanden" oder "noch nicht abgeschlossen" angegeben haben (sofern dies zutrifft).
  • Falls Sie sich zu Beginn bei der Frage nach einem deutschen Bachelor verklickt haben sollten, klicken Sie bitte zunächst auf "OK" und versuchen Sie die Bewerbung dennoch fortzusetzen. Falls dies nicht funktioniert, brechen Sie Ihre Bewerbung ab, indem Sie auf die Schaltfläche unten links klicken:

    Starten Sie Ihre Bewerbung von vorne und klicken Sie im ersten Schritt auf "Nein" bei der Frage, ob Sie einen deutschen Bachelorabschluss haben (werden).

Ich habe meine Bewerbung bereits angefangen und kann sie jetzt nicht mehr finden

Wenn Ihre Bewerbung in der Ansicht "Meine Bewerbungen" nicht angezeigt wird, wurde diese leider nicht abgespeichert. Das passiert immer dann, wenn der Bewerbungsvorgang zu einem Zeitpunkt abgebrochen wird, bevor das System die Bewerbung gespeichert hat. Wann dieser Speicherzeitpunkt ist, ist von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich und hängt von mehreren Faktoren ab. Leider können Sie in diesem Fall die Bewerbung nicht mehr dort fortsetzen, wo Sie angefangen haben, sondern müssen den Erfassungsvorhang von vorne starten.

Ich kann meine Bewerbung nicht abgeben

Dies kann mehrere Gründe haben.

  • Wenn Sie Ihre Bewerbung zu einem früheren Zeitpunkt angefangen, aber noch nicht gesendet haben und nun nicht mehr bearbeiten können, haben Sie vermutlich leider die Bewerbungsfrist verpasst.
  • Wenn Sie innerhalb der Bewerbungserfassung Ihre Bewerbung nicht abgeben können, kann dies ebenfalls daran liegen, dass die Bewerbungsfrist für Ihre Bewerbergruppe bereits verstrichen ist. Einen Überblick über unsere Fristen finden Sie hier. Prüfen Sie bitte unbedingt auch, ob Sie das richtige Startsemester gewählt haben, vor allem wenn Sie sich im März, April, Mai, September, Oktober oder November bewerben. In diesem Monaten ist das Portal gleichzeitig für Einschreibung und Bewerbung geöffnet, sodass noch das vorherige Bewerbungssemester voreingestellt sein kann.
  • Prüfen Sie bitte, ob Sie alle verpflichtenden Dokumente hochgeladen und alle Eingabefelder befüllt haben.
  • Wenn Sie zu Beginn der Bewerbung angegeben haben, dass Sie einen deutschen Bachelorabschluss haben und diesen dann nicht in der akademischen Vorbildung eingetragen haben, kann auch dies ein Grund sein, warum Sie Ihre Bewerbung nicht abgeben können. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt "Ich bekomme nach dem Eintragen meiner akademischen Vorbildung eine Fehlermeldung, dass eine Bewerbungsabgabe ist im Moment nicht möglich ist. Was soll ich nun tun?"

 

 


Ich habe noch keine Betreuungsperson. Wie kann ich mich für ein Promotionsstudium bewerben?

Ausländische Studierende, die sich für eine Promotion an der Universität Bayreuth interessieren, müssen sich zuerst in einer der promovierenden Einrichtungen selbstständig ihre Betreuerin oder ihren Betreuer suchen. Wenn Sie Interesse haben, an der Universität Bayreuth zu promovieren, finden Sie hier ausführliche Informationen, wie Sie vorgehen können, um einen Betreuer oder eine Betreuerin zu finden.

 

Bitte beachten Sie, dass wir keine Liste an potenziellen Betreuenden anbieten können. Wer eine Promotion betreuen darf, ist in der jeweiligen Promotionsordnung geregelt. Für gewöhnlich lernen unsere angehende Doktoranden ihre Doktormutter bzw. ihren Doktorvater auf Konferenzen, währen Summer School Veranstaltungen oder über die Bewerbung auf offene Promotionsstellen kennen.

 

Haben Sie bereits einen Blick auf unsere aktuellen Doktorandenstellenausschreibungen geworfen? Dieser Weg wäre der einfachste, um einen Betreuer und Promotionsplatz zu finden. Wenn eine der Ausschreibungen Ihr Interesse wecken sollte, bewerben Sie sich bitte wie in der Anzeige beschrieben.

 

Sie können auch auf den einzelnen Seiten der zu Ihrem Fach- und Interessengebiet passenden Fakultäten und Lehrstühle nach einem potenziellen Betreuer suchen und diesen dann mit einem Lebenslauf und Ihren Plänen zu Ihrer Promotion (Outline) kontaktieren. Allerdings werden Sie auf diesem Weg nur dann Erfolg haben, wenn Sie den Betreuer mit Ihrem Vorhaben überzeugen können und wenn am entsprechenden Lehrstuhl auch gerade Kapazitäten vorhanden sind, um neue Doktoranden aufzunehmen.

 

Sobald Sie einen Betreuer gefunden haben, können Sie hier weitere Informationen zu den weiteren Schritten nachlesen, die erforderlich sind, um sich anschließend einschreiben zu können.

Ich habe bereits eine Betreuungsperson und habe Fragen zur Registrierung in BayDoc

Was muss ich im Reiter "Ausbildung" eintragen und einreichen?
Alle Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Über das kleine Infosymbol  erhalten Sie weitere Informationen zu dem jeweiligen Feld und den entsprechenden Anforderungen.

Wenn Sie Ihre
Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, wählen Sie hier bitte "Schule im Ausland: allgemeine Hochschulreife". Wer die Schulbildung im Ausland absolviert hat, erlangt in Deutschland in der Regel erst durch Abschluss seines Erststudiums die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Tragen Sie hier daher bitte als Jahr des ersten Erwerbs einer HZB das Jahr des Abschlusses Ihres Erststudiums ein (in der Regel das Abschlussjahr Ihres Bachelorabschlusses). Den Upload-Slot können Sie als zusätzlichen Slot für Ihre Bachelorunterlagen nutzen. 

Ihr zur Promotion berechtigender Abschluss ist in der Regel als "konsekutives Masterstudium" zu klassifizieren.

 

Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, tragen Sie die Informationen zu dieser bitte entsprechend ein.

 

Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterlagen nur dann geprüft werden können, wenn alles vollständig eingereicht wurde. Achten Sie insbesondere darauf, dass Sie sowohl die Studienurkunden als auch die zugehörige Notenübersicht sowie Informationen zum Notensystem eingereicht haben. Die Dokumente müssen ausnahmslos immer in Originalsprache vorgelegt werden. Sofern die Originaldokumente weder auf Deutsch noch Englisch ausgestellt wurden, ist außerdem eine vereidigte Übersetzung erforderlich.
In der Regel müssen Sie die Dateien bitte zu einer gemeinsamen PDF zusammenfassen, da es jeweils nur einen Upload-Slot pro Abschluss gibt. Nutzen Sie zum Erstellen der zusammengefassten PDF eine entsprechende Software wie z.B. Adobe Acrobat (kostenpflichtig) oder eine Freeware wie PDF24. Mit dieser Software können Sie in der Regel auch die Dateigröße verringern, falls die Datei das Datenlimit von BayDoc überschreiten sollte.

 

Ich kenne mein genaues Promotionsthema noch nicht, was soll ich tun?

Tragen Sie bitte den vorläufigen Arbeitstitel ein. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte direkt an Ihre promovierende Einrichtung.

 

Wie geht es nach der Registrierung weiter?

Nachdem Sie sich in BayDoc registriert haben, wird Ihre Betreuungsperson benachrichtigt und muss bestätigen, dass sie Ihre Promotion betreut. Anschließend erfolgt eine formale Vorprüfung Ihrer Bildungsnachweise durch das Team Incoming Degree, sofern Sie Ihre Vorbildung oder einen Teil davon im Ausland absolviert haben. 

Dabei werden die ausländischen Zeugnisse hinsichtlich der Gleichwertigkeit zu deutschen Abschlüssen geprüft. Auch die Akkreditierung der ausländischen Abschlüsse und Hochschulen wird in diesem Schritt sichergestellt.

Falls wir bei der Überprüfung feststellen, dass noch Unterlagen fehlen, werden Sie von uns per E-Mail benachrichtigt. Bitte prüfen Sie die Dokumentenslots, die mit "nachgefordert" markiert sind. Meist fehlt entweder das Transcript (bitte stets für alle Semester einreichen) oder die Abschlussurkunde – in Übersetzung oder Originalsprache.
Sobald die Überprüfung abgeschlossen wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit Informationen zu den weiteren Schritten. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei noch nicht um eine Annahme, sondern lediglich um eine Vorprüfung handelt, die sofern sie positiv abgeschlossen wurde, die Möglichkeit eröffnet, sich zum Studium zur Vorbereitung für die Promotion befristet für 2 Semester einzuschreiben, um Studierendenvorteile nutzen zu können. Während dieser 2 Semester müssen Sie den Antrag auf Annahme bei ihrer promovierenden Einrichtung einreichen. Sobald Sie offiziell zur Promotion angenommen sind, können Sie auch länger als 2 Semester als Promotionsstudierende(r) eingeschrieben bleiben.

Ich habe eine E-Mail erhalten, dass ich Dokumente nachreichen soll

Ich habe eine E-Mail bekommen, mit der Bitte Dokumente nachzureichen. Was genau fehlt und was muss ich nun tun?
Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterlagen nur dann geprüft werden können, wenn alles vollständig eingereicht wurde. Sofern Sie nicht explizit auf die fehlenden Dokumente hingewiesen wurden, prüfen Sie bitte im Reiter "Ausbildung", ob eines der Felder mit dem Hinweis "nachgefordert" markiert ist. 

  • Haben Sie dort bereits das geforderte Dokument hochgeladen? Falls nicht, holen Sie dies bitte nach:
  • Achten Sie insbesondere darauf, dass Sie sowohl die Studienurkunden als auch die zugehörige Notenübersicht sowie Informationen zum Notensystem eingereicht haben. 
  • Die Dokumente müssen ausnahmslos immer in Originalsprache vorgelegt werden. Sofern die Originaldokumente weder auf Deutsch noch Englisch ausgestellt wurden, ist außerdem eine vereidigte Übersetzung erforderlich.
  • In der Regel müssen Sie die Dateien bitte zu einer gemeinsamen PDF zusammenfassen, da es jeweils nur einen Upload-Slot pro Abschluss gibt. Nutzen Sie zum Erstellen der zusammengefassten PDF eine entsprechende Software wie z.B. Adobe Acrobat (kostenpflichtig) oder eine Freeware wie PDF24. Mit dieser Software können Sie in der Regel auch die Dateigröße verringern, falls die Datei das Datenlimit von BayDoc überschreiten sollte.
  • Falls Sie bereits etwas hochgeladen hatten und festgestellt wurde, dass etwas fehlt, prüfen Sie bitte, anhand der Informationen oben, was alles in Ihrer bereits hochgeladenen Datei fehlt. Fassen Sie dann bitte sämtliche noch fehlenden Unterlagen zu einer einzigen PDF-Datei zusammen und laden Sie diese über den Upload-Slot "Zusatzdokumente" hoch.

Ich kann meine Unterlagen nicht nachreichen. Die Uploadschaltfläche ist ausgegraut. Was soll ich tun?
Ein Austausch des hochgeladenen Dokuments ist in BayDoc nur innerhalb der ersten 30 Minuten nach dem Hochladen möglich. Wenn Sie aufgefordert wurden, Dokumente nachzureichen, fassen Sie bitte sämtliche noch fehlenden Unterlagen zu einer einzigen PDF-Datei zusammen (siehe Abschnitt "Was genau fehlt und was muss ich nun tun?") und laden Sie diese über den Upload-Slot "Zusatzdokumente" hoch.

Ich habe Unterlagen nachgereicht, aber der Status hat sich nicht geändert.
Der Dokumentenstatus ändert sich nach dem Upload weiterer Unterlagen nicht automatisch, sondern erst dann, wenn die Unterlagen erneut durch uns geprüft wurden. In der Regel erfolgt die erneute Überprüfung innerhalb von 5 Werktagen. Falls ein Dokument nach längerer Zeit noch immer den Status "nachgefordert" hat, prüfen Sie bitte, ob die von Ihnen hochgeladene Datei wirklich alle erforderlichen Bestandteile enthält (Urkunde, Grading Scale und Notenübersicht für alle Semester in der Originalsprache und ggf. als Übersetzung).


Ich habe eine formale Ablehnung erhalten, warum?

Wenn Sie in Ihrem Bescheid informiert werden, dass Ihre Bewerbung vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden musste, dann ist die Ablehnung aus „formalen“ Gründen erfolgt.

Sie erkennen eine formale Ablehnung auch daran, dass in CAMPUSonline im Abschnitt „Zulassung“ Ihrer Bewerbung steht:
 

„Status: formale Zulassungsvoraussetzungen: nicht erfüllt“
 

Das bedeutet, dass Ihre Bewerbung nicht daran gescheitert ist, dass andere Bewerbungen vorrangig („besser“) waren, sondern dass sogenannte formale Gründe Ihrer Bewerbung dazu geführt haben, dass Ihre Bewerbung nicht in der weiteren Auswahl berücksichtigt werden konnte.
 

Das kann zum Beispiel aus folgenden Gründen erfolgt sein:

  • Erforderliche Unterlagen wurden nicht oder nicht innerhalb der festgelegten Frist eingereicht
  • Erforderliche Unterlagen wurden zwar eingereicht, aber sie waren nicht vollständig
  • Erforderliche Unterlagen wurden zwar eingereicht, es wurden jedoch die Grundvoraussetzungen nicht erfüllt (z. B. Sprachkenntnisse sind nicht ausreichend, Mindestnote wird nicht erreicht, Schul- oder Bachelorabschluss reicht in Deutschland nicht für den Hochschul- oder Masterzugang)

Wenn Sie sich nicht sicher sind, was der Grund für die Ablehnung ist, überprüfen Sie folgende Dinge:

  • Haben Sie die Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist abgegeben?
    (Sie finden die für Sie geltende Frist auf der Seite Ihres Wunschstudiengangs unter „Wie erhalte ich einen Studienplatz?“.)
  • Haben Sie in CAMPUSonline den richtigen Studiengang und das richtige Startsemester ausgewählt?
  • Erfüllen Sie die Voraussetzungen Ihres Wunschstudiengangs in Bezug auf geforderte Sprachnachweise, Mindestnote etc.
    (Sie finden die für den jeweiligen Studiengang geltenden Voraussetzungen auf der Seite Ihres Wunschstudiengangs unter „Wie erhalte ich einen Studienplatz?“.)
  • Sind Dokumente in CAMPUSonline nicht in Ordnung, also mit einem roten Kreuz markiert?
  • Reichen Ihre Bildungsnachweise für ein Studium in Deutschland aus?
    Bewerbung für Bachelor: Haben Sie eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland?
    Bewerbung für Master: In anabin - Ist Ihre Hochschule anerkannt (Status H+ unter „Institutionen“) und entspricht Ihr Studienabschluss mindestens einem deutschen dreijährigen Bachelor? (Abschnitt „Hochschulabschlüsse“ – Entspricht Bachelor 3j; Ausnahme: Computational Mathematics – Bachelor 4j notwendig).
Ich habe eine fachliche Ablehnung erhalten, warum? (Nur bei Masterbewerbungen)

Sie erkennen eine fachliche Ablehnung daran, dass in CAMPUSonline im Abschnitt „Zulassung“ Ihrer Bewerbung steht:

„Status: fachliche Zulassungsvoraussetzungen: nicht erfüllt“

 

Das bedeutet, dass der jeweilige Prüfungsausschuss des Studiengangs festgestellt hat, dass Ihre fachliche Qualifikation für den jeweiligen Studiengang nicht ausreicht.
 

Dies kann zum Beispiel aus folgenden Gründen erfolgt sein:

  • Die Studieninhalte Ihres Bachelorstudiums sind nicht ähnlich genug zu denen, die in den Zulassungsvoraussetzungen gefordert sind.
  • Weitere Zulassungsvoraussetzungen, die in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt sind, wurden nicht erfüllt (z. B. mindestens 16 credits im Bereich Numerik).
  • Fachliche Dokumente (z. B. Motivationsschreiben) haben gefehlt oder den Anforderungen nicht entsprochen.
  • Bei englischsprachigen Studiengängen: Ihr Englischnachweis erfüllt die Anforderungen nicht.
  • Bei Studiengängen mit Eignungsverfahren: Das Ergebnis des Eignungsverfahrens war nicht gut genug oder Sie haben einen gesetzten Termin verpasst.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, was der Grund für die Ablehnung ist, lesen Sie sich bitte die Begründung im Ablehnungsbescheid durch. Diesen können Sie in CAMPUSonline im Abschnitt „Zulassung“ Ihrer Bewerbung über „Bescheid“ herunterladen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an den jeweiligen Studiengangsmoderator wenden. Sie finden den Kontakt auf der Seite des Studiengangs unter „Kontakt“.

Ich habe eine Zuweisung zum Studienkolleg erhalten, wie geht es weiter? (Nur bei Bachelorbewerbung)

Was bedeutet die Zuweisung für mich?
Wenn Sie bereits eine Zuweisung zum Studienkolleg München von uns erhalten haben, heißt es, dass wir Sie für die Aufnahmeprüfung im Studienkolleg München anmelden. Die Prüfung findet in Präsenz in München in den Räumen des Studienkollegs statt. Es gibt keine Nachprüfung.

Wenn Sie die Aufnahmeprüfung bestanden haben, besuchen Sie zwei Semester einen Vorbereitungskurs für die Feststellungsprüfung. Das Bestehen der Feststellungsprüfung in einer der vier Fachrichtungen ist Voraussetzung, um in Deutschland mit dem Studium beginnen zu können.

 

Wo finde ich nähere Informationen zur Aufnahmeprüfung?

Nähere Informationen zur Aufnahmeprüfung finden Sie auf der Website des Studienkolleg München. Termine und Antworten zu häufigen Fragen finden Sie auch hier.

 

Ich kann nicht an der Aufnahmeprüfung teilnehmen, was muss ich tun?

Sollten Sie an der Prüfung nicht teilnehmen können, können Sie sich bis Bewerbungsschluss (bis spätestens 15. Januar/ 15. Juli) bei uns wieder abmelden. Antworten Sie einfach auf die E-Mail mit dem Zuweisungsschreiben. Nach Bewerbungsschluss melden Sie sich bitte beim Studienkolleg München ab. Dies ist wichtig, da es als ein Fehlversuch zählen kann, wenn Sie die Prüfung verpassen.

 

Wie kann ich eine erneute Zuweisung zum Studienkolleg erhalten?

Wenn Sie eine neue Zuweisung benötigen, da Sie zum Beispiel nicht rechtzeitig anreisen konnten, können Sie einfach eine erneute Zuweisung bei uns beantragen.

Liegt Ihre Bewerbung nur ein bis zwei Semester zurück, reicht es in der Regel aus, wenn Sie uns möglichst zeitnah (bis spätestens 15. Januar/ 15. Juli) per E-Mail kontaktieren und uns mitteilen, dass Sie ein neues Zuweisungsschreiben benötigen.

Liegt Ihre Bewerbung hingegen länger zurück, dann bewerben Sie sich bitte regulär für das Bachelorstudium, das Sie nach dem Studienkolleg bei uns anstreben. Die erneute Bewerbung ist erforderlich, um die Aktualität der uns von Ihnen vorliegenden Informationen und Unterlagen sicherzustellen.

Ich weiß nicht genau

Um den Status Ihrer Bewerbung in CAMPUSonline zu prüfen, loggen Sie sich bitte in Ihr Bewerberkonto ein. Gehen Sie dann zu „Bewerbung & Einschreibung“ und klicken bei der Bewerbung die Sie überprüfen möchten auf das grüne Pfeilchen .

Sie finden dann im Abschnitt „Zulassung“ die Information, ob Ihr Antrag aus formalen oder fachlichen Gründen abgelehnt wurde.

Nähere Informationen zum Ablehnungsgrund finden Sie auch in Ihrem Ausschluss- bzw. Ablehnungsbescheid. Diesen können Sie sich im Abschnitt „Zulassung“/„Ergebnis des Zulassungsverfahrens“ durch Klick auf „Bescheid“ herunterladen.


Ich möchte mich einschreiben

Wie kann ich mich ins Promotionsstudium einschreiben?

Ausländische Studierende, die sich für eine Promotion an der Universität Bayreuth interessieren, müssen sich zuerst in einer der promovierenden Einrichtungen selbstständig ihre Betreuerin oder ihren Betreuer suchen. Wir können Ihnen leider keinen Betreuer vermitteln. Wenn Sie Interesse haben, an der Universität Bayreuth zu promovieren, finden Sie hier ausführliche Informationen, wie Sie vorgehen können, um einen Betreuer oder eine Betreuerin zu finden.

Wenn Sie bereits einen Betreuer bzw. eine Betreuerin für Ihre Promotion an der Universität gefunden haben und ein Visum für Ihre Einreise nach Deutschland benötigen, finden Sie hier Informationen zu den erforderlichen Schritten, um Ihre Zulassung für das Visum zu erhalten und erfahren, wie Sie sich für das Promotionsstudium einschreiben.

 

Was muss ich bei der Einschreibung in CAMPUSonline beachten?

Achten Sie bitte darauf, dass in CAMPUSonline der von Ihnen ausgewählte Abschluss ("Promotion" oder "Strukturiertes Promotionsvorhaben") und das Fach exakt mit den Angaben auf Ihrer BayDoc-Bestätigung übereinstimmen. Sonst kann Ihr Antrag leider nicht bearbeitet werden.
Prüfen Sie bei der Eingabe Ihrer Daten in CAMPUSonline bitte auch, dass diese mit den Daten im Abschnitt "Ausbildung" in BayDoc übereinstimmen. Achten Sie besonders auf Angaben zu Ihren Abschlüssen (Startsemester, Abschlussdatum, Fachbezeichnung) und zur Hochschulzugangsberechtigung (bei internationalen Studierenden eröffnet oft erst der Bachelor aus dem Heimatland den direkten, fachunabhängigen Hochschulzugang in Deutschland (allgemeine Hochschulreife). Ihr Erstabschluss ist stets als "Erststudium" anzugeben. Ihr zur Promotion berechtigender Abschluss ist in der Regel als "konsekutives Masterstudium" zu klassifizieren.

Ich habe eine Zulassung erhalten, wie geht es weiter?

Wenn Sie für die Einreise ein Visum benötigen, können Sie nun mit Ihrem Zulassungsschreiben bei der zuständigen Visumsbehörde in Ihrem Land das Visum beantragen. Da dieser Prozess sehr lange dauern kann, sollten Sie dies so schnell wie möglich machen. Die Universität Bayreuth hat auf den Visumsprozess keinen Einfluss und kann ihn nicht beschleunigen.

 

Weitere Schritte:

  • Studienplatz in CAMPUSonline annehmen. (Bitte beachten Sie die Hinweise unter „Was muss ich bei der Studienplatzannahme beachten?“)
  • Semesterbeitrag überweisen. (Bitte beachten Sie die Hinweise unter „Was muss ich bei der Überweisung des Semesterbeitrags beachten?“)
  • Antrag auf Einschreibung online über CAMPUSonline ausfüllen.
  • Antrag auf Einschreibung ausdrucken und unterschreiben.
  • Antrag auf Einschreibung zusammen mit den erforderlichen Dokumenten (siehe letzte Seite vom Einschreibe-Antrag) bis spätestens Ende der Einschreibefrist per Post an die aufgedruckte Adresse senden. Bitte achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen! Die individuelle Einschreibefrist finden Sie in Ihrem Zulassungsschreiben.

Sofern alle Unterlagen und der Semesterbeitrag vollständig und fristgerecht eingegangen sind, erfolgt die Immatrikulation an der Universität Bayreuth, wenn es keine Immatrikulationshindernisse gibt. Bei unvollständigen bzw. fehlerhaften Unterlagen vermerken wir dies in CAMPUSonline (Bereich „Einschreibung“) oder benachrichtigen Sie per E-Mail. Bitte schauen Sie deshalb regelmäßig dort nach.

Welche Unterlagen muss ich für die Einschreibung einreichen?

Die Unterlagen für die Einschreibung können nicht in CAMPUSonline hochgeladen werden. Sie finden dort nur eine Liste mit erforderlichen Dokumenten und den Hinweis, sollte etwas nicht in Ordnung sein oder fehlen. Bitte senden Sie diese postalisch an die Adresse, die auf dem Antrag auf Einschreibung aufgedruckt ist.

 

Dokumente, die immer einzureichen sind:

  • Unterschriebener Antrag auf Einschreibung
  • Nachweis der Überweisung des Semesterbeitrages
  • Hochschulzugangsberechtigung (Sekundarschulabschluss + ggf. Hochschulaufnahmeprüfung und weitere Zeugnisse oder Nachweis von Studienzeiten)
  • Bescheinigung der Krankenversicherung oder Bescheinigung über die Befreiung von der Krankenkasse (z. B. bei EU-Staatsangehörigen; Privatversicherten)

Dokumente, die meistens einzureichen sind (bei internationalen Bewerbenden):

  • Visum (Wenn Sie für die Einreise ein Visum benötigen, muss dieses zur Einschreibung eingereicht werden. Wenn Sie es nicht rechtzeitig erhalten, ist eine Einschreibung leider nicht möglich.)
  • Sprachnachweis
  • Bei Masterbewerbung: Bachelorurkunde + Transcript of Records (oder äquivalenter Abschluss, z. B. Licence, Idjaza) in Originalsprache und ggf. Übersetzung (nicht erforderlich, wenn Ihre Zeugnisse in Ihrem Herkunftsland (auch) offiziell auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden)

Mehr Details zu den einzelnen Dokumenten finden Sie unter diesem Link.
 

Was passiert nach der Einschreibung?

Wenn in CAMPUSonline bei Ihrer Bewerbung ein grüner Haken bei „Einschreibung“ erscheint, wurden Sie erfolgreich eingeschrieben. Nach erfolgter Einschreibung erhalten Sie eine E-Mail mit den notwendigen Daten für Ihren Studierenden-Account (Benutzerkennung und PIN-Code). Nach dem ersten Einloggen in CAMPUSonline muss das Passwort geändert werden, sodass Sie alle Online-Plattformen verwenden können. 

Die UBT-Campus-Card wird Ihnen per Post zugeschickt. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Postadresse aktuell ist und dass Ihr Name auf dem Briefkasten steht.

Ich habe Auflagen erhalten

Wenn Ihnen eine Zulassung mit Auflagen erteilt wurden, finden Sie diese Information in der Regel in Ihrem Zulassungsschreiben. In seltenen Fällen erhalten Sie separat eine E-Mail.

 

Was bedeutet eine Auflage in meiner Zulassung?

Eine Zulassung mit Auflage bedeutet, dass Sie die Zulassungs- oder Einschreibevoraussetzungen eigentlich nicht erfüllen. Sie werden allerdings trotzdem zugelassen oder eingeschrieben unter der Bedingung/Auflage, dass Sie die fehlenden Nachweise innerhalb eines festgelegten Zeitraums nachreichen. Wenn Sie dies nicht tun, dürfen Sie sich entweder nicht in den Studiengang einschreiben oder ihn nicht weiterstudieren.

Bei Zulassungen zu einem Masterstudium finden Sie die Auflagen in Ihrem Zulassungsschreiben. (Ausnahme sind hier die Masterstudiengänge "Betriebswirtschaftslehre" und "Umwelt- und Ressourcentechnologie": hier gehen Ihnen die Auflagen separat per E-Mail zu)
Bei Zulassungen zu einem grundständigen Studiengang finden Sie die Auflagen in der Regel in Ihrem Zulassungsbescheid. In Ausnahmefällen werden Ihnen die Auflagen entweder separat per E-Mail oder über CAMPUSonline mitgeteilt. Sie finden die Informationen in CAMPUSonline im Abschnitt „Bewerbungsabgabe" wenn Sie zwar eine Zulassung erhalten haben, der Status jedoch zeigt „Bewerbungsunterlagen vorläufig nicht vollständig“. Klicken Sie für weitere Informationen bitte das Dokument an, das mit „nicht ok“ markiert ist, also mit einem roten Kreuz.

 

Welche Sorten von Auflagen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Auflagen:

  • Sonderauflagen (nur bei Masterstudiengängen): Die Sonderauflagen müssen bis zum angebenenen Zeitpunkt erfüllt werden, damit Sie sich einschreiben bzw. rückmelden können. Sie müssen die entsprechenden Nachweise (z. B. Abschlusszertifikat, Deutschnachweis DSH-1 oder DSH-2) zur angegebenen Frist einreichen, sonst können Sie Ihr Studium nicht aufnehmen bzw. sich nach Ablauf der Frist nicht rückmelden.
  • Dokumentenauflagen: Sie müssen innerhalb angegebenen Frist bestimmte Dokumente oder Bescheinigungen nachreichen (z. B. Praktikumsnachweis, Deutsch A1; Abschlussurkunde). Fehlende Praktikumsnachweise reichen Sie bitte beim zuständigen Praktikumsbüro ein, fehlende Abschlussurkunden oder Sprachnachweise bitte bei der Studierendenkanzlei.
  • Modulauflagen (nur bei Masterbewerbung): Ihr Bachelorstudium weist innerhalb von einem gewissen Umfang Unterschiede zu dem vorausgesetzten Studiengang an der Universität Bayreuth auf. Sie müssen daher einige Vorlesungen aus dem Bachelorstudium nachholen. Dies müssen Sie innerhalb von zwei Semestern tun, sonst dürfen Sie zunächst nicht weiterstudieren. Wenn Sie Modulauflagen erhalten haben, empfehlen wir Ihnen dringend, in einem Termin mit der Studienfachberatung einen Plan zu erstellen, wann Sie am besten welche Auflagenfächer belegen.

Fragen zu speziellen Auflagen:

Ich habe eine Auflage zur Deutschprüfung erhalten, wie geht es weiter?

Wenn Sie die Auflage erhalten haben, zur Einschreibung ein DSH-Zertifikat oder ein äquivalentes Zertifikat einzureichen, bekommen Sie von uns separat eine E-Mail mit den wichtigsten Informationen. Hierin finden Sie eine Liste mit den zur Einschreibung akzeptierten Zertifikaten sowie Informationen (Termin, Kosten) zur DSH-Prüfung an der Universität Bayreuth und das Anmeldeformular, sollten Sie teilnehmen wollen.

 

Ich habe eine Sonderauflage zum Sprachnachweis Deutsch A1, was muss ich tun?

Sie müssen spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters einen Deutschnachweis auf dem Niveau A1 bei der Studierendenkanzlei einreichen. Es gibt die Option, den Deutschkurs entweder nach der Einschreibung am Sprachenzentrum der Universität Bayreuth zu besuchen oder in einer anderen Einrichtung zu erwerben.

Ich möchte meine Zulassung auf ein späteres Semester verschieben

Ist meine Zulassung automatisch auch für andere Semester gültig?

Ihre Zulassung ist nur für das Semester gültig, für die sie ausgestellt wurde. Aus rechtlichen und technischen Gründen können wir sie auch nicht für Sie übertragen. Was Sie machen müssen, um eine neue Zulassung erhalten, finden Sie nachfolgend:

 

Was muss ich tun, um eine neue Zulassung zu erhalten?

Bei Bewerbung über CAMPUSonline: Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, Ihren Studienplatz jedoch nicht antreten können, haben Sie die Möglichkeit sich für das nächste Semester wieder zu bewerben.

Bei der neuen Bewerbung laden Sie jedoch nur Ihre alte Zulassung hoch unter:

 

Zulassung der Uni Bayreuth für diesen Studiengang aus einem vorangegangenem Semester (und ggf. separater Auflagenbescheid)

 

Sie können einfach alle anderen in CAMPUSonline geforderten Dokumente überspringen wenn sich hier nichts geändert hat.

 

So erhalten Sie so schnell wie möglich Ihr neues Zulassungsschreiben. Wenn Sie zwischenzeitlich fehlende Unterlagen erhalten haben (z. B. Sprachnachweis, Abschlusszertifikat) können Sie diese auch hochladen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass dies nur gilt, wenn sich die Zulassungsbedingungen nicht in relevanten Punkten ändern. Sollten es Änderungen bei den Zulassungsbedingungen geben, wäre eine erneute Zulassung eventuell nicht oder nur unter veränderten Bedingungen möglich.

Zudem beachten Sie bitte auch, dass ein Studienstart nicht bei allen Studiengängen zum Sommersemester möglich ist.

Ich bin bereits eingeschrieben und möchte mein Studienfach ändern

Die Übersichtsseite der Studierendenkanzlei mit allen Details und den notwendigen Formularen finden Sie unter diesem Link.
 

Was muss ich beachten?

Der ausgefüllte und unterschriebene „Antrag auf Studienfachänderung“ (siehe Punkt 4. Antrag und Vorgehensweise) muss bei der Studierendenkanzlei eingereicht werden (per Post, Einwurf oder E-Mail).

Eventuell müssen zusammen mit dem Antrag noch weitere Dokumente eingereicht werden (siehe unten).

Eine Studienfachänderung ist nur ab Beginn der Rückmeldefrist bis Ende der Immatrikulationsfrist möglich.

Sie müssen die Zulassungsvoraussetzungen vom neuen Studiengang erfüllen.

Das bedeutet, für alle Masterstudiengänge und für die Bachelorstudiengänge mit Zulassungsbeschränkung - (DOSV, NC) oder Eignungs(feststellungs)verfahren (EV, EFV) - müssen Sie eine reguläre Bewerbung innerhalb der festgelegten Frist einreichen.

Bitte informieren Sie sich auf der Seite des jeweiligen Studiengangs über die Bewerbungs- oder Einschreibefristen und die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen.

 

Für alle anderen Studiengänge ist eine Bewerbung nicht erforderlich, jedoch über CAMPUSonline freiwillig möglich.

Was müssen internationale Studierende beachten?

Eine Fachänderung kann zum Verlust des Aufenthaltstitels führen, wenn dieser nicht beim zuständigen Ausländeramt gemeldet wurde!

Bitte lassen Sie sich daher die Studienfachänderung vom Ausländeramt genehmigen, wenn Ihr Aufenthaltstitel vom Studienfach abhängt. Das notwendige Formular finden Sie ganz unten auf der Seite der Studierendenkanzlei.

Wenn Sie kein Zulassungsschreiben aus CAMPUSonline haben, brauchen Sie auf dem „Antrag auf Genehmigung der Studienfachänderung“ vorher noch die Unterschrift von Referat Incoming Degree. Sie können es entweder per E-Mail schicken an incoming-degree@uni-bayreuth.de oder im Büro 1.82 in der Zentralen Universitätsverwaltun ZUV abgeben.

Wenn Sie die Genehmigung des Ausländeramtes haben, geben Sie diese bitte zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen "Antrag auf Studienfachänderung" (s. o) bei der Studierendenkanzlei ab.

Welche Dokumente sind notwendig?

Eine genaue Liste finden Sie auf der Seite der Studierendenkanzlei.

Immer notwendig ist der „Antrag auf Studienfachänderung“ (siehe Punkt 4., Link oben).

Fast immer notwendig: Zulassungsschreiben (Bei Wechsel in Masterstudiengänge und zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge.)

Bitte beachten Sie weiterhin:

Bei einem Studienfachwechsel wird der Status Ihrer Sprachbildung nicht automatisch angepasst. Bitte wenden Sie sich deshalb per E-Mail an das Sprachenzentrum campusonline@helpdesk.sz.uni-bayreuth.de , damit Sie die geänderte Fächerkombination mitteilen.

Kontaktformular für Fragen zur Bewerbung

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HINWEIS

WEIHNACHTSSCHLIEßUNG
 

In der Zeit vom 21. Dezember 2024 bis 6. Januar 2025 bleibt die Uni Bayreuth geschlossen. Wir werden uns so bald wie möglich nach Öffnung am 7. Januar um Ihr Anliegen kümmern.

 

Wir wünschen Ihnen bis dahin eine schöne Zeit ins neue Jahr!

Da wir momentan sehr viele Bewerbungen haben, ist die Beantwortung von E-Mails stark verzögert, weil die Bearbeitung von Bewerbungen Priorität hat.

 

Wenn Sie sich unsicher sind, reichen Sie bitte eine Bewerbung über die Plattform CAMPUSonline ein und laden die Unterlagen, die Sie haben, digital hoch damit diese überprüft werden können.

 

Falsche oder fehlende Unterlagen können in der Regel innerhalb des Bewerbungszeitraums korrigiert werden. Nach der Frist ist dies in bestimmten Fällen auch möglich (zum Beispiel, wenn dies in der Prüfungsordnung festgelegt ist oder die VPD wenn sie bei uni-assist vor der Frist beantragt und bezahlt wurde).

 

Nach der Bewerbungsfrist können jedoch keine Bewerbungen mehr eingereicht werden. Es ist also im Zweifelsfall besser eine unvollständige/falsche Bewerbung einzureichen, als gar keine.

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...stimmen Sie zu, dass Ihre Angaben und personenbezogenen Daten zum oben genannten Zweck durch die Universität Bayreuth verarbeitet werden dürfen und bestätigen, dass Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben.

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