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BEWERBUNGSPROZESS FÜR EIN MASTERSTUDIUM

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Masterstudium an der Universität Bayreuth interessieren! Bitte nehmen Sie sich einen kurzen Moment Zeit für unsere allgemeinen Hinweise zur Masterbewerbung und zum Masterzugang:


Der Bewerbungs- und Einschreibeprozess ist bei uns abhängig vom Studiengang. Um Ihnen den Bewerbungsprozess für Ihren Wunschstudiengang anzeigen zu können, benötigen wir ein paar Informationen von Ihnen:

Sie sind noch unsicher, welche Studiengänge zu Ihnen passen könnten?

 

►Hier finden Sie hilfreiche Informationen zur Entscheidungsfindung.

►Eine Übersicht über Masterstudiengänge der Universität Bayreuth, die zu Ihrem Bachelor passen könnten, können Sie sich
hier anzeigen lassen. 

 

►Auch ein Beratungstermin bei der Zentralen Studienberatung kann hilfreich sein.

 

►Alternativ können Sie: 

  • sich unser Studienangebot nach Interessensgebieten sortieren lassen
  • die aktuellen Studiengangstrends durchstöbern


 

Z.B. deutsches Abitur, deutschspachiges Maturitätszeugnis usw.

Wenn Sie entweder Ihren Bachelor oder Ihre Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben haben, entfällt die Erfordernis eines Sprachnachweises bei deutschsprachigen Studiengängen. Haben Sie aber beide Abschlüsse nicht in Deutsch erworben und etwa einen englischsprachigen Bachelorabschluss in Deutschland erworben, so werden Sie Deutschkenntnisse vorlegen müssen, wenn Sie sich für einen deutschsprachigen Studiengang bewerben.

Wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten haben und mehrere der angebenen Optionen für Sie infrage kämen, gehen Sie bitte von oben nach unten durch und wählen Sie die erste für Sie zutreffende Option.


English

 

WIE ERHALTE ICH EINEN STUDIENPLATZ?
 

ANGEWANDTE INFORMATIK (M.Sc.)

AUTOMOTIVE UND MECHATRONIK (M.Sc.)

BATTERIETECHNIK (M.Sc.)

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE (M.Sc.)

BIOCHEMIE UND MOLEKULARE BIOLOGIE (M.Sc.)

BIODIVERSITÄT UND ÖKOLOGIE (M.Sc.)

BIOTECHNOLOGIE UND CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK (M.Sc.)

COMPUTATIONAL MATHEMATICS (M.Sc.)

COMPUTERSPIELWISSENSCHAFTEN (M.Sc./M.A.)

DIGITALISIERUNG UND ENTREPRENEURSHIP (M.Sc.)

ELEKTROTECHNIK UND INFORMATIONSSYSTEMTECHNIK (M.Sc.)

ENERGIETECHNIK (M.Sc.)

GEOÖKOLOGIE – UMWELTNATURWISSENSCHAFTEN (M.Sc.)

GESCHICHTE IN WISSENSCHAFT UND PRAXIS (M.A.)

GESUNDHEITSÖKONOMIE (M.Sc.)

HUMANGEOGRAPHIE – STADT UND REGIONALFORSCHUNG (M.Sc.)

INFORMATIK (M.Sc.)

INTERKULTURELLE GERMANISTIK (M.A.)

INTERNATIONALE WIRTSCHAFT UND GOVERNANCE (M.A.)

LEBENSMITTEL- UND GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN (M.Sc.)

LITERATUR IM KULTURELLEN KONTEXT (M.A.)

LITERATUR UND MEDIEN (M.A.)

MASCHINENBAU (M.Sc.)

MATERIALWISSENSCHAFT UND WERKSTOFFTECHNIK (M.Sc.)

MATHEMATIK (M.Sc.)

MEDIENKULTUR UND MEDIENWIRTSCHAFT (M.A.)

MOLEKULARE ÖKOLOGIE (M.Sc.)

MUSIK UND PERFORMANCE (M.A.)

OPER UND PERFORMANCE (M.A.)

PHYSIK (M.Sc.)

SPORTÖKONOMIE (M.Sc.)

SPORTTECHNOLOGIE (M.Sc.)

SPRACHE – INTERAKTION – KULTUR (M.A.)

UMWELT- UND RESSOURCENTECHNOLOGIE (M.Sc.)

TECHNOMATHEMATIK (M.Sc.)

WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN (M.Sc.)

WIRTSCHAFTSMATHEMATIK (M.Sc.)

APPLIED THEATRE: THEATER ALS SOZIALE ARBEIT (M.A.)

WIRTSCHAFTSINFORMATIK (M.Sc.)

Sie haben Interesse am Masterstudium Materialwissenschaft und Werkstofftechnik? Wir laden Sie herzlich zu einem persönlichen Gespräch ein. Auch vor der offiziellen Bewerbung können Sie gern einen Termin (persönlich oder digital) mit Herrn Dr.-Ing. Gunter Hagen vereinbaren.

 


In dieser Dokumentvorlage haben wir wertvolle Informationen zu den Punkten:

  • formale und fachliche Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen
  • Ansprechpartner im Fachbereich
  • mögliche Auflagen
  • Praktikumsnachweis

für Sie zusammengestellt. Das Dokument können Sie gerne herunterladen.
Raum für Anmerkungen Ihrerseits finden Sie im Textfeld unterhalb des Dokuments.

 


Internationale Bewerbende aus dem Nicht-EU-Ausland müssen ihre Unterlagen zunächst über uni-assist bewerten lassen und dazu eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) beantragen.

 

Sie können Ihre Dokumente das ganze Jahr über bei uni-assist prüfen lassen. Falls bei uni-assist das Portal für das gewünschte Semester noch nicht geöffnet ist, wählen Sie einfach das aktuelle Semester aus. Es spielt keine Rolle, ob Sie die VPD bei uni-assist für das Sommersemester oder das Wintersemester beantragen.

Welche akademische Vorbildung benötige ich für diesen Studiengang?

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft; für Fragen zur Zulassung wende Dich an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, bitte beachte vor Deiner Kontaktaufnahme die FAQ; inhaltliche Anforderungen werden im Anhang 2 der Prüfungsordnung konkretisiert

 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, für Fragen zur Zulassung wenden Sie sich an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, bitte beachten Sie vor Ihrer Kontaktaufnahme die FAQ; inhaltliche Anforderungen werden im Anhang 2 der Prüfungsordnung konkretisiert.

 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, für Fragen zur Zulassung wenden Sie sich an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, gleichwertige Abschlüsse werden im § 5 Abs. 1 der Prüfungsordnung konkretisiert.

 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an den Studiengangsmoderator.

 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, für eine unverbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an de@uni-bayreuth.de.

 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft; für Fragen zur Zulassung wenden Sie sich an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, bitte beachte vor Deiner Kontaktaufnahme die FAQ; inhaltliche Anforderungen werden im Anhang 2 der Prüfungsordnung konkretisiert

 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft; für Fragen zur Zulassung wenden Sie sich an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, bitte beachte vor Deiner Kontaktaufnahme die FAQ; inhaltliche Anforderungen werden im Anhang 2 der Prüfungsordnung konkretisiert.

 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an den Studiengangsmoderator des Studiengangs, gleichwertige Abschlüsse werden im § 2 Abs. 1 Punkt 1 der Prüfungsordnung konkretisiert.

 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, für eine unverbindliche Einschätzung wende Dich bitte mit den folgenden Unterlagen an bwl5@uni-bayreuth.de:
- Studiengang und Studienort (Universität, Hochschule, o. ä.)
- erwartete Abschlussnote
- Aufstellung der Lehrveranstaltungen (bspw. als Studienverlaufsplan oder Stundenplan; nicht mehr als 3 Seiten und bitte als PDF)

 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wende Dich bitte an die Studiengangskoordination.

 
 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

 
 
 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

 
 
 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

 
 
 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich, gleichwertige Abschlüsse werden im § 2 Abs. 1 Punkt 1 der Prüfungsordnung konkretisiert.

 
 
 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, gleichwertige Abschlüsse werden im § 2 Abs. 1 Punkt 1 der Prüfungsordnung konkretisiert.

 
 
 
 

Equivalency of the completed bachelor's degree is the responsibility of the board of examiners and is not determined conclusively until the application process is under way. For recognition of the equivalence of degrees, please contact the programme coordinator.

 

 
 
 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft; für Fragen zur Zulassung wende Dich an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, bitte beachte vor Deiner Kontaktaufnahme die FAQ; inhaltliche Anforderungen werden im Anhang 2 der Prüfungsordnung konkretisiert.

 
 
 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, für Fragen zur Zulassung wende Dich an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, bitte beachte vor Deiner Kontaktaufnahme die FAQ; inhaltliche Anforderungen werden im Anhang 2 der Prüfungsordnung konkretisiert.

 
 
 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, für Fragen zur Zulassung wende Dich an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, gleichwertige Abschlüsse werden im § 5 Abs. 1 der Prüfungsordnung konkretisiert.

 
 
 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

 
 
 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich, gleichwertige Abschlüsse werden im § 2 Abs. 1 Punkt 1 der Prüfungsordnung konkretisiert.

 
 
 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich, gleichwertige Abschlüsse werden im § 2 Abs. 1 Punkt 1 der Prüfungsordnung konkretisiert.

 
 
 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, bei Fragen zum Eignungsfeststellungsverfahren wenden Sie sich bitte an den Studiengangsmoderator.

 
 
 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, bei Fragen zur Zulassung wenden Sie sich bitte an master.physik@uni-bayreuth.de.

 
 
 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

 
 
 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, bei Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsprozess wenden Sie sich an sporttechnologie@uni-bayreuth.de, inhaltliche Anforderungen werden im § 2 Abs. 1 Punkt 2 der Prüfungsordnung konkretisiert.

 
 
 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, bei Fragen zur Qualifikation wenden Sie sich an die Studiengangsmoderatorin.

 
 
 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft.

 
 
 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, für inhaltliche Fragen wenden Sie sich an den Studiengangsmoderator. Bitte vor der Kontaktaufnahme die FAQ beachten, inhaltliche Anforderungen werden im Anhang 1 der Prüfungsordnung konkretisiert.

 
 
 
 

Equivalency of the completed bachelor's degree is the responsibility of the board of examiners and is not determined conclusively until the application process is under way.

Adequate proof of competences in engineering mathematics/higher mathematics (at least 12 ECTS), in engineering sciences (at least 25 ECTS in the fields of technical mechanics, technical thermodynamics, design engineering, electrical engineering, mechatronics, materials science/materials engineering and process engineering), in economics (at least 12 ECTS in the fields of bookkeeping, accounting, investment and financing as well as at least 12 ECTS in the fields of marketing, production/logistics and economics) and in law (at least 12 ECTS in public law/business law/technical engineering) are required. 12 ECTS credit points in the areas of bookkeeping, accounting, investment and financing as well as at least 12 ECTS credit points in the areas of marketing, production/logistics and economics) and in law (at least 12 ECTS credit points in public law/commercial law/technology law and/or environmental law).
Prospective students can find further information here. If you have any further questions, please contact wing@uni-bayreuth.de with your inquiries regarding the application and aptitude procedure.

 
 
 
 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, für Fragen zur Zulassung wenden Sie sich an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, gleichwertige Abschlüsse werden im § 5 Abs. 1 der Prüfungsordnung konkretisiert.

 
 
 
 
Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich

Wann kann ich meine Onlinebewerbung einreichen?

  • Wintersemester: 15. April – 15. Juli
  • Sommersemester: 15. Oktober – 15. Januar
  • Wintersemester: 15. April – 15. Juli
  • Sommersemester: keine Bewerbung möglich
  • Wintersemester: 1. März – 15. Juli
  • Sommersemester: 1. September – 15. Januar
  • Wintersemester: 1. März – 15. Juli
  • Sommersemester: 15. Oktober – 15. Januar
  • Wintersemester: 15. März – 31. Mai
  • Sommersemester: 15. September – 30. November
  • Wintersemester: 15. März – 15. Juli
  • Sommersemester: 15. September – 15. Januar
  • Wintersemester: 15. April – 15. Juni
  • Sommersemester: keine Bewerbung möglich

Die Bewerbung ist grundsätzlich bis Bewerbungsfristende möglich. Wir weisen aber darauf hin, dass eine evtl. notwendige Gleichwertigkeitsprüfung durch den Prüfungsausschuss einige Zeit in Anspruch nimmt. Damit die anschließende Einschreibung bis Einschreibungsfristende durchgeführt werden kann, tragen Sie bitte eine Bewerbung für ein Wintersemester bis einschließlich 01. Juni / für ein Sommersemester bis einschließlich 01. Dezember ein.

 

  • Wintersemester: 15. April – 31. Juli
  • Sommersemester: 15. Oktober – 31. Januar
  • Wintersemester: 1. März – 15. Mai
  • Sommersemester: keine Bewerbung möglich
  • Wintersemester: 1. März – 15. Juni
  • Sommersemester: keine Bewerbung möglich
  • Wintersemester: 1. April – 15. Juli
  • Sommersemester: 1. Oktober – 15. Januar
  • Wintersemester: 15. April – 15. Juli
  • Sommersemester: 15. Oktober – 15. Januar
  • Wintersemester: 15. April – 15. Oktober
  • Sommersemester: 15. Oktober – 15. April

Die Bewerbung ist grundsätzlich bis Einschschreibungsfristende möglich. Wir weisen aber darauf hin, dass eine evtl. notwendige Gleichwertigkeitsprüfung durch den Prüfungsausschuss einige Zeit in Anspruch nimmt. Damit die anschließende Einschreibung bis Einschreibungsfristende durchgeführt werden kann, tragen Sie bitte eine Bewerbung für ein Wintersemester bis einschließlich 01. September / für ein Sommersemester bis einschließlich 01. März ein.

 

Die Bewerbung ist grundsätzlich bis Bewerbungsfristende möglich. Wir weisen aber darauf hin, dass eine evtl. notwendige Gleichwertigkeitsprüfung durch den Prüfungsausschuss einige Zeit in Anspruch nimmt. Damit die anschließende Einschreibung bis Einschreibungsfristende durchgeführt werden kann, tragen Sie bitte eine Bewerbung für ein Wintersemester bis einschließlich 01. Juni / für ein Sommersemester bis einschließlich 01. Dezember ein.

 

  • Wintersemester: 15. April – 15. Juli
  • Sommersemester: keine Bewerbung möglich
  • Wintersemester: 15. April – 15. Oktober
  • Sommersemester: keine Bewerbung möglich

Die Bewerbung ist grundsätzlich bis Einschschreibungsfristende möglich. Wir weisen aber darauf hin, dass eine evtl. notwendige Gleichwertigkeitsprüfung durch den Prüfungsausschuss einige Zeit in Anspruch nimmt. Damit die anschließende Einschreibung bis Einschreibungsfristende durchgeführt werden kann, tragen Sie bitte eine Bewerbung bis einschließlich 1. Oktober ein.

 

  • Wintersemester: 1. März –  15. Oktober
  • Sommersemester: 1. September – 15. April
  • Wintersemester: 1. März – 15. Oktober
  • Sommersemester: 15. Oktober – 15. April
  • Wintersemester: 15. März – 31. Mai
  • Sommersemester: 15. September – 30. November
  • Wintersemester: 15. März – 15. Juli
  • Sommersemester: 15. September – 15. Januar
  • Wintersemester: 15. April – 15. Juni
  • Sommersemester: keine Bewerbung möglich

Auch wenn die Bewerbung grundsätzlich bis Einschreibungsfristende möglich ist, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass die Gleichwertigkeitsprüfung durch den Prüfungsausschuss einige Zeit in Anspruch nimmt.

Damit die anschließende Einschreibung bis zum Ende der Einschreibefrist durchgeführt werden kann,
tragen Sie bitte eine Bewerbung für ein

  • Wintersemester idealerweise bis 15. Juli, möglichst aber bis spätestens 1. September ein.
  • Sommersemester idealerweise bis 15.Januar, möglichst aber bis spätestens 1. März ein.

Auch wenn die Bewerbung grundsätzlich bis Einschreibungsfristende möglich ist, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass die Gleichwertigkeitsprüfung durch den Prüfungsausschuss einige Zeit in Anspruch nimmt.

Der Prüfungsausschuss trifft Entscheidungen ab dem 15.07. (für das Wintersemester) bzw. dem 15.01. (für das Sommersemester) grundsätzlich im Monatsrhythmus.

Welche Dokumente muss ich bei der Onlinebewerbung einreichen?

⇒ sofern entsprechende Englischkenntnisse zu Beginn des Studiums nicht vorliegen, können sie bis zum Ende des zweiten Semesters nachgereicht werden

Dieser Fragebogen muss eingereicht werden, sollten Sie Ihren Bachelorabschluss nicht an der Universität Bayreuth erworben haben.

Bitte laden Sie in jedem Fall das geforderte Dokument mit Angaben zu Ihren Semesterwochenstunden hoch. Bewerbungen ohne diese Angaben können vom Prüfungsausschuss nicht berücksichtigt werden. !

Im Regelfall ist das das Abitur (allgemeine Hochschulreife) und berechtigt Sie dazu, ein beliebiges grundständiges Studium in Deutschland.

Bitte laden Sie Ihr letztes Schulzeugnis in der originalen Landessprache hoch (z.B. High School Diploma, Baccalaureate, General Certificate of Education, Senior School Certificate).

 

Bitte beachten Sie, dass Sie alle Teile (Zertifikat und Notenübersicht) einreichen. Abhängig vom Land, in dem Sie Ihre Vorbildungsnachweise erworben haben, müssen Sie ggf. noch weitere Dokumente einreichen. Auf der Seite Länderspezifische Zusatzdokumente finden Sie entsprechende Hinweise.

 

Vereidigte Übersetzung Deutsch oder Englisch: nur dann erforderlich, falls das geforderte Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde.

Die Akkreditierung der Hochschule und der Studiengänge kann von nationalen und ausländischen Agenturen vorgenommen werden, die in das Nationale Register der anerkannten Akkreditierungsagenturen aufgenommen wurden. Einen Überblick über die anerkannten Akkreditierungsagenturen sowie ein aktuelles Verzeichnis der akkreditierten Hochschulen und deren akkreditierte Studiengänge finden Sie hier: https://enic-kazakhstan.kz/en/accreditation/accredited_organizations / https://iqaa.kz/ / http://www.iaar.kz/ru/ Akkreditierungsnachweise (z. B. für ältere Abschlüsse) erhalten Sie bei Ihrer Hochschule.

Gefordert wird ein Notensystem mit Angaben zur Maximalnote und Mindestnote, die für den Abschluss ("minimum for award of degree") an Ihrer Hochschule benötigt werden (der CGPA oder Prozentangabe für äquivalent zu "pass class", oft vermerkt in den graduation requirements). Die Mindestnote für einzelne Kurse ist für die Umrechnung nicht ausreichend.

Vereidigte Übersetzung Deutsch oder Englisch: nur dann erforderlich, falls das geforderte Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde.

Vereidigte Übersetzung Deutsch oder Englisch: nur dann erforderlich, falls das geforderte Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde.

 

Im Deutschen Notensystem ist 1 die Bestnote und 4 die Mindestbestehensnote.

Vereidigte Übersetzung Deutsch oder Englisch: nur dann erforderlich, falls das geforderte Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde.

 

Im Deutschen Notensystem ist 1 die Bestnote und 4 die Mindestbestehensnote.

Vereidigte Übersetzung Deutsch oder Englisch: nur dann erforderlich, falls das geforderte Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde.

 

Im Deutschen Notensystem ist 1 die Bestnote und 4 die Mindestbestehensnote.

Vereidigte Übersetzung Deutsch oder Englisch: nur dann erforderlich, falls das geforderte Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde.

 

Im Deutschen Notensystem ist 1 die Bestnote und 4 die Mindestbestehensnote.

Vereidigte Übersetzung Deutsch oder Englisch: nur dann erforderlich, falls das geforderte Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde.

 

Im Deutschen Notensystem ist 1 die Bestnote und 4 die Mindestbestehensnote.

Vereidigte Übersetzung Deutsch oder Englisch: nur dann erforderlich, falls das geforderte Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde.

 

Im Deutschen Notensystem ist 1 die Bestnote und 4 die Mindestbestehensnote.

Vereidigte Übersetzung Deutsch oder Englisch: nur dann erforderlich, falls das geforderte Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde.

 

Im Deutschen Notensystem ist 1 die Bestnote und 4 die Mindestbestehensnote.

Vereidigte Übersetzung Deutsch oder Englisch: nur dann erforderlich, falls das geforderte Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde.

 

Im Deutschen Notensystem ist 1 die Bestnote und 4 die Mindestbestehensnote.

Vereidigte Übersetzung Deutsch oder Englisch: nur dann erforderlich, falls das geforderte Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde.

 

Im Deutschen Notensystem ist 1 die Bestnote und 4 die Mindestbestehensnote.

Vereidigte Übersetzung Deutsch oder Englisch: nur dann erforderlich, falls das geforderte Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde.

Vereidigte Übersetzung Deutsch oder Englisch: nur dann erforderlich, falls das geforderte Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde.

Vereidigte Übersetzung Deutsch oder Englisch: nur dann erforderlich, falls das geforderte Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde.

      Bei diesem Studiengang ist es möglich, eine Verbesserung der von Ihnen bewerteten Note auf Grundlage von Notenboni zu beantragen. Reichen Sie hierfür bitte die Dokumente "Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote des Erstabschlusses" sowie "Nachweis zum Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote des Erstabschlusses" fristgerecht in CAMPUSonline hoch.      
      Sofern Ihr Abschluss die erforderliche Durchschnittsnote nicht aufweist, kann die Abschlussnote des einschlägigen Erstabschlusses um eine Notenstufe von 0,4 aufgewertet werden, wenn Sie universitäre Module in betriebswirtschaftlicher Forschungsmethodik, insbesondere in Mathematik über mindestens 4 LP und in Statistik über mindestens 8 LP erfolgreich abgelegt haben. Dies wird automatisch im Rahmen der Prüfung der akademischen Zulassungsvoraussetzungen anhand Ihres Transcripts überprüft. Eine Beantragung ist nicht erforderlich.      
      Nähere Informationen zum Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und den jeweiligen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Prüfungs- und Studienordnung.      
      Nähere Informationen zum Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und den jeweiligen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Prüfungs- und Studienordnung.      

⇒ Ihre Transcripts und Abschlussurkunden müssen zudem allesamt von der Higher Education Commission Pakistan (HEC Pakistan) in Form einer sog. „HEC Attestation Stamp“ attestiert worden sein.


Bei diesem Studiengang spielt die Note Ihrer Masterzugangsberechtigung eine Rolle hinsichtlich des Zugangs zum Studium. Im Folgenden können Sie zu Ihrer eigenen Erstinformation Ihre Abschlussnote ins deutsche Notensystem umrechnen. Klicken Sie auf das ?, um zusätzliche Informationen zu erhalten.

 

Bitte beachten Sie: Bewertungs- und Notensysteme sind international sehr unterschiedlich. Das Ergebnis dieser Berechnung ist daher unverbindlich und dient nur einer ersten Orientierung.

Bitte beachten Sie, dass es landesspezifische Empfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gibt, welche Werte als Bestnote eingesetzt werden sollten. Daher kann Ihr Ergebnis von der tatsächlichen finalen Notenumrechnung abweichen.

Ihre Gesamtnote ist meist als CGPA ausgewiesen. Falls in Ihrem Zeugnis keine Gesamtnote ausgewiesen ist, errechnen Sie bitte die Durchschnittsnote aus allen Teilnoten in Ihrem Zeugnis. Tragen Sie Ihre Durchschnittsnote bitte als Nd-Wert ein.

Die Bestnote auf der Skala ist dann in Pakistan beispielsweise 4. Tragen Sie diesen Wert bei Nmax ein. Hier ist in der Regel die Höchstnote des Notensystems gemeint. Wenn diese in Ihrem Land faktisch nie erreicht wird, können Sie auch die beste Note eintragen, die in Ihrem Jahrgang erreicht wurde. Allerdings müssten Sie bei Ihrer Bewerbung einen entsprechenden Nachweis über die Bestnote des Jahrgangs mit einreichen, damit diese bei der Umrechnung berücksichtigt werden kann.

Nun benötigen Sie noch den Mindest-CGPA bzw. die Mindestgesamtnote, die Sie erreichen müssen, um den Abschluss zu erhalten. In Pakistan liegt diese oft bei 2,0, manchmal aber auch höher. Auch hierfür müssen Sie bei der Bewerbung einen Nachweis beilegen, sofern sich die Information nicht im Transcript findet.

Nun benötigen Sie noch den Mindest-CGPA bzw. die Mindestgesamtnote, die Sie erreichen müssen, um den Abschluss zu erhalten. In Pakistan liegt diese oft bei 2,0, manchmal aber auch höher. Auch hierfür müssen Sie bei der Bewerbung einen Nachweis beilegen, sofern sich die Information nicht im Transcript findet.

Nun benötigen Sie noch den Mindest-CGPA bzw. die Mindestgesamtnote, die Sie erreichen müssen, um den Abschluss zu erhalten. In Pakistan liegt diese oft bei 2,0, manchmal aber auch höher. Auch hierfür müssen Sie bei der Bewerbung einen Nachweis beilegen, sofern sich die Information nicht im Transcript findet.

Im Deutschen Notensystem ist 1 die Bestnote und 4 die Mindestbestehensnote.

Im Deutschen Notensystem ist 1 die Bestnote und 4 die Mindestbestehensnote.

Im Deutschen Notensystem ist 1 die Bestnote und 4 die Mindestbestehensnote.

Achtung: Ihre umgerechnete deutsche Note ist schlechter als 2,5. Für diesen Studiengang ist eine umgerechnete Bachelornote von 2,5 oder besser zwingende Voraussetzung. Eine Bewerbung mit einer schlechteren Note wird zur Ablehnung führen.

Im Deutschen Notensystem ist 1 die Bestnote und 4 die Mindestbestehensnote.

Bitte fügen Sie diese Dokumente entweder über einen freien Upload-Slot hinzu oder kontaktieren Sie uns, damit wir manuell zusätzliche Upload-Slots für Sie freigeben können.

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► Falls Ihnen die finale Urkunde noch nicht vorliegen sollen, können Sie diese innerhalb von 2 Semstern nachreichen.

► Falls Ihnen die finale Urkunde noch nicht vorliegen sollen, können Sie diese innerhalb von 1 Semster nachreichen.

Bitte formlos auflisten, welche Module noch ausstehend sind bzw. noch nicht in Ihrem Transcript gelistet und/oder benotet sind.

Sofern bereits ein Studienabschlusszeugnis vorliegt, muss diese Auflistung nicht hochgeladen werden.

► Sie können sich für diesen Studiengang bewerben, auch wenn Sie Ihr aktuelles Studium noch nicht abgeschlossen haben. Beachten Sie jedoch bitte, dass Sie Ihre Abschlussurkunde innerhalb von 2 Semestern nach Studienstart nachreichen müssen.

► Sie können sich für diesen Studiengang bewerben, auch wenn Sie Ihr aktuelles Studium noch nicht abgeschlossen haben. Beachten Sie jedoch bitte, dass Sie Ihre Abschlussurkunde innerhalb von 1 Semester nach Studienstart nachreichen müssen.

Im Deutschen Notensystem ist 1 die Bestnote und 4 die Mindestbestehensnote.

Ihre Transcripts und Abschlussurkunden müssen alle sowohl in der Originalsprache als auch als deutsche oder englische Übersetzung eingereicht werden! Sofern die Originaldokumente auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, ist eine Übersetzung nicht erforderlich.

Falls vorhanden oder zutreffend können für diese Bewerbung auch folgende Dokumente eingereicht werden:

Sollten Sie wegen einer länger andauernden oder ständigen Behinderung ein Eignungsverfahren ganz oder teilweise nicht in der vorgesehenen Form ablegen können, kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden. Der Nachweis der Prüfungsbehinderung ist durch ärztliches Zeugnis zu führen, welches an dieser Stelle hochgeladen werden kann.

Soweit vorhanden, Nachweise besonderer Qualifikationen (z. B. Berufsausbildungen, Auszeichnungen, Praktika, Stipendien, Auslandsaufenthalte)

Sie haben alles vorbereitet?

Sie müssen für die Bewerbung keine Unterlagen in Papierform per Post einreichen.

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt werden können, bei denen die Bewerbung ordnungsgemäß über CAMPUSonline eingegangen ist. Bewerbungsunterlagen, die beispielsweise per Post oder E-Mail eingehen können nicht berücksichtigt werden.

 

Sie benötigen für die Bewerbung keine beglaubigten Kopien.

Teilzeitoption

Für diesen Studiengang gibt es keine Teilzeitoption (TZ bzw. PT).

Für diesen Studiengang gibt es die Option, den Studiengang auch in Teilzeit (TZ bzw. PT) zu studieren. Das bedeutet, dass sich die Regelstudienzeit verdoppelt und die zu absolvierenden Leistungspunkte pro Semester halbieren.

 

Die Einschreibung erfolgt zunächst immer ins Vollzeitstudium. Wenn Sie den Studiengang gerne in Teilzeit studieren möchten, müssen Sie dies nach der Einschreibung beantragen (Studienfachänderung zu Teilzeitstudium).

Achtung: Sofern Sie ein Teilzeitstudium anstreben, klären Sie dies bitte vorher unbedingt mit dem Ausländeramt bzw. Ihrer Visastelle ab, sofern Sie über ein Studienvisum nach Deutschland kommen.

 

Hilfreiche Informationsangebote für Studieninteressierte und Studienanfänger

Unsere Zentrale Studienberatung hat eine Seite mit den häufigsten Fragen zum Studienstart für Sie zusammengestellt.
 

 

Sie haben noch ungeklärte Fragen oder benötigen persönliche Unterstützung?
 

Wenn Sie allgemeine Fragen zum Studium haben und diese gern in einem persönlichen Gespräch klären möchten, hat unsere Zentrale Studienberatung stets ein offenes Ohr für Sie. Neben persönlichen Gesprächsterminen werden häufig auch Online-Infoveranstaltungen angeboten.
 

Bei Fragen rund um den Bewerbungsprozess wenden Sie sich gern an unser Masterbüro.

Sollten Sie inhaltliche Fragen zum Studiengang oder zu den akademischen Voraussetzungen Ihres Studiengangs haben, kontaktieren Sie bitte den Studiengangsmoderator Ihres
Wunschstudiengangs.

 

Dokumentenglossar - Bewerbung und Einschreibung

Im "Dokumentenglossar - Bewerbung und Einschreibung" finden Sie Informationen zu den Dokumenten, die Sie für eine Bewerbung an der Uni Bayreuth benötigen. Wir zeigen Ihnen, was sich hinter den einzelnen Bezeichnungen verbirgt, woher Sie die Unterlagen bekommen, und in welcher Form Sie sie einreichen müssen.

 

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung?

Eine Zusammenstellung der wichtigsten Ansprechpartner für internationale Bewerber finden Sie ►hier.

 

WIE ERHALTE ICH EINEN STUDIENPLATZ?


 

 

AFRICAN STUDIES: CRITICAL PERSPECTIVES ON SOCIETY, POLITICS, CULTURE (M.A.)
 

AFRICAN VERBAL AND VISUAL ARTS (M.A.)
 

BATTERY MATERIALS AND TECHNOLOGY (M.Sc.)
 

BIOFABRICATION (M.Sc.)
 

COMPUTER SCIENCE (M.Sc.)
 

DEVELOPMENT STUDIES (M.A.)
 

ECONOMICS (M.Sc.)
 

DIGITALIZATION & SUSTAINABILITY IN MATERIALS SCIENCE & ENGINEERING (M.Sc.)
 

ENVIRONMENT, CLIMATE CHANGE AND HEALTH (M.Sc.)
 

ENVIRONMENTAL CHEMISTRY (M.Sc.)
 

ENVIRONMENTAL GEOGRAPHY (M.Sc.)
 

FOOD SYSTEM SCIENCES (M.Sc.)
 

FOOD QUALITY AND SAFETY (M.Sc.)
 

EXPERIMENTAL GEOSCIENCES (M.Sc.)
 

GLOBAL CHANGE ECOLOGY (M.Sc.)
 

GLOBAL FOOD, NUTRITION AND HEALTH (M.Sc.)
 

GLOBAL HISTORY (M.A.)
 

HISTORY & ECONOMICS (M.A.)
 

INTERCULTURAL ANGLOPHONE STUDIES (M.A.)
 

MATERIALS CHEMISTRY & CATALYSIS (M.Sc.)
 

NATURAL PRODUCTS & DRUG CHEMISTRY (M.Sc.)
 

PHILOSOPHY & ECONOMICS (M.A.)
 

POLYMER SCIENCE (M.Sc.)
 

RELIGION & GLOBAL FUTURES (M.A.)
 

SCIENTIFIC COMPUTING (M.Sc.)
 

SOCIAL & CULTURAL ANTHROPOLOGY (M.A.)
 

PHILOSOPHY & COMPUTER SCIENCE (M.Sc./M.A.)
 

 

 

Internationale Bewerbende aus dem Nicht-EU-Ausland müssen ihre Unterlagen zunächst über uni-assist bewerten lassen und dazu eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) beantragen.

 

Sie können Ihre Dokumente das ganze Jahr über bei uni-assist prüfen lassen. Falls bei uni-assist das Portal für das gewünschte Semester noch nicht geöffnet ist, wählen Sie einfach das aktuelle Semester aus. Es spielt keine Rolle, ob Sie die VPD bei uni-assist für das Sommersemester oder das Wintersemester beantragen.

Welche akademische Vorbildung benötige ich für diesen Studiengang?

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Studiengangsmoderation. Bitte lesen Sie sich vor einer Kontaktaufnahme die FAQ durch; inhaltliche Anforderungen werden im Anhang 1 der Prüfungsordnung konkretisiert.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsabschlüsse trifft der Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung des Art. 86 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG).

Die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsabschlüsse trifft der Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung des Art. 86 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG).

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst nach der Bewerbungsfrist verbindlich geprüft. Sollten Sie Zweifel haben, klären Sie die Einzelheiten der Bewerbung mit dem Studiengangsmoderator, bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen. Inhaltliche Anforderungen werden in §2.2 der Prüfungsordnung konkretisiert.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich. Bei weiteren Fragen zum Bewerbungs- oder Prüfungsprozess, wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordinatoren via gce@uni-bayreuth.de.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.Bei weiteren Fragen zum Bewerbungsprozess wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordinatoren.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich. Eine Auflistung gleichwertiger Abschlüsse finden Sie im § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Prüfungsordnung.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss. Wir freuen uns über Bewerbungen aller Fachrichtungen mit einer wirtschaftswissenschaftlichen Komponente. Bei Fragen zur Zulassung, wenden Sie sich bitte an pe-master@uni-bayreuth.de.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich. Inhaltliche Anforderungen sind in § 5 Abs. 1 Buchst. b) der Prüfungsordnung aufgeführt.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, es ist daher keine Vorabauskunft möglich.

Wann kann ich meine Onlinebewerbung einreichen?

  • Wintersemester: 15. April – 15. Juli
  • Sommersemester: keine Bewerbung möglich
  • Wintersemester: 1. März – 15. Juli
  • Sommersemester: keine Bewerbung möglich
  • Wintersemester: 1. März – 1. Mai
  • Sommersemester: 1. September – 1. November
  • Wintersemester: 15. April – 15. Juli
  • Sommersemester: 15. Oktober – 15. Januar
  • Wintersemester: 15. Januar – 15. Juli
  • Sommersemester: keine Bewerbung möglich
  • Wintersemester: 1. März – 15. Juni
  • Sommersemester: 1. September – 30. November
  • Wintersemester: 1. März – 15. Juni
  • Sommersemester: 1. September – 15. Januar
  • Wintersemester: 1. April – 15. Juli
  • Sommersemester: 1. Oktober – 15. Januar
  • Wintersemester: 1. März – 15. Juni
  • Sommersemester: keine Bewerbung möglich
  • Wintersemester: 15. März – 15. Juni
  • Sommersemester: keine Bewerbung möglich
  • Wintersemester: 1. März – 15. Juli
  • Sommersemester: keine Bewerbung möglich
  • Wintersemester: 15. Januar – 15. Juli
  • Sommersemester: keine Bewerbung möglich
  • Wintersemester: 15. April – 15. Juni
  • Sommersemester: keine Bewerbung möglich
  • Wintersemester: 1. März – 15. Juni
  • Sommersemester: 1. September – 15. Dezember
  • Wintersemester: 1. März – 15. Mai
  • Sommersemester: 1. September – 15. November
  • Wintersemester: 15. April – 15. Oktober
  • Sommersemester: 15. Oktober – 15. April
  • Wintersemester: 1. März – bis 15. Oktober
  • Sommersemester: 1. September – 15. April
  • Wintersemester:     1. März bis 15. Oktober
  • Sommersemester:  Studienbeginn zum Sommersemester nicht möglich
  • Wintersemester:     15. April – 15. Oktober
  • Sommersemester:  Studienbeginn zum Sommersemester nicht möglich
  • Wintersemester: 15. Januar – 31. August
  • Sommersemester: keine Bewerbung möglich
  • Wintersemester: 1. März – 15. Juli
  • Sommersemester: keine Bewerbung möglich

Die Bewerbung ist grundsätzlich bis Einschschreibungsfristende möglich. Wir weisen aber darauf hin, dass eine evtl. notwendige Gleichwertigkeitsprüfung durch den Prüfungsausschuss einige Zeit in Anspruch nimmt. Damit die anschließende Einschreibung bis Einschreibungsfristende durchgeführt werden kann, tragen Sie bitte eine Bewerbung für ein Wintersemester bis einschließlich 01. September / für ein Sommersemester bis einschließlich 01. März ein.

Welche Dokumente muss ich bei der Onlinebewerbung einreichen?

Eine genaue Auflistung der für das Eignungsverfahren erforderlichen Dokumente wird bei Beginn der Bewerbungsrunde bei der Anmeldung für das Eignungsverfahren über das Portal BayCeer bekanntgegeben. Folgende Dokumente sollten Sie hierfür bereithalten:

⇒Sie können unter der Bedingung immatrikuliert werden, dass Sie den erforderlichen Sprachnachweis Englisch Niveaustufe B2 bis zum Ende des zweiten Semesters vorlegen, wenn Sie einen Sprachnachweis mindestens auf Niveaustufe B1+ zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen

 

⇒ Sie können unter der Bedingung immatrikuliert werden, dass Sie den erforderlichen Sprachnachweis Englisch Niveaustufe B2 bis zum Ende des ersten Semesters vorlegen.

 

 ⇒ oder: Writing sample(s): 2 essays from your coursework or 1 thesis in English

 

Im Regelfall ist das das Abitur (allgemeine Hochschulreife) und berechtigt Sie dazu, ein beliebiges grundständiges Studium in Deutschland.

Vereidigte Übersetzung Deutsch oder Englisch: nur dann erforderlich, falls das geforderte Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde.

Die institutionelle Akkreditierung kann nur durch eine anerkannte nationale Akkreditierungsagentur (NAAR, NKAOKO) erfolgen, während die Akkreditierung von Studiengängen von nationalen und ausländischen Agenturen vorgenommen werden kann. Die Akkreditierung von Studiengängen wird jedoch nur dann anerkannt, wenn die Akkreditierungsagentur in das Nationale Register der anerkannten Akkreditierungsagenturen aufgenommen wurde.

Gefordert wird ein Notensystem mit Angaben zur Maximalnote und Mindestnote, die für den Abschluss ("minimum for award of degree") an Ihrer Hochschule benötigt werden (der CGPA oder Prozentangabe für äquivalent zu "pass class", oft vermerkt in den graduation requirements). Die Mindestnote für einzelne Kurse ist für die Umrechnung nicht ausreichend.

Vereidigte Übersetzung Deutsch oder Englisch: nur dann erforderlich, falls das geforderte Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde.

Vereidigte Übersetzung Deutsch oder Englisch: nur dann erforderlich, falls das geforderte Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde.

 

Im Deutschen Notensystem ist 1 die Bestnote und 4 die Mindestbestehensnote.

Vereidigte Übersetzung Deutsch oder Englisch: nur dann erforderlich, falls das geforderte Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde.

 

Im Deutschen Notensystem ist 1 die Bestnote und 4 die Mindestbestehensnote.

Vereidigte Übersetzung Deutsch oder Englisch: nur dann erforderlich, falls das geforderte Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde.

 

Im Deutschen Notensystem ist 1 die Bestnote und 4 die Mindestbestehensnote.

Vereidigte Übersetzung Deutsch oder Englisch: nur dann erforderlich, falls das geforderte Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde.

 

Im Deutschen Notensystem ist 1 die Bestnote und 4 die Mindestbestehensnote.

Die Bewerbung kann bereits vor Abschluss des Bachelorstudiums eingereicht werden, jedoch müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung insgesamt mindestens 150 Credits und die Mindestnote „gut“ (2,3) erreicht sein.

 

Vereidigte Übersetzung Deutsch oder Englisch: nur dann erforderlich, falls das geforderte Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde.

 

Im Deutschen Notensystem ist 1 die Bestnote und 4 die Mindestbestehensnote.

Vereidigte Übersetzung Deutsch oder Englisch: nur dann erforderlich, falls das geforderte Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde.

 

Im Deutschen Notensystem ist 1 die Bestnote und 4 die Mindestbestehensnote.

Vereidigte Übersetzung Deutsch oder Englisch: nur dann erforderlich, falls das geforderte Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde.

 

Im Deutschen Notensystem ist 1 die Bestnote und 4 die Mindestbestehensnote.

⇒ Ihre Transcripts und Abschlussurkunden müssen zudem allesamt von der Higher Education Commission Pakistan (HEC Pakistan) in Form einer sog. „HEC Attestation Stamp“ attestiert sein.


Bei diesem Studiengang spielt die Note Ihrer Masterzugangsberechtigung eine Rolle hinsichtlich des Zugangs zum Studium. Mithilfe der Bayrischen Formel können Sie zu Ihrer eigenen Erstinformation Ihre Abschlussnote ins deutsche Notensystem umrechnen. Klicken Sie auf das ?, um zusätzliche Informationen zu erhalten.

 

Bitte beachten Sie: Bewertungs- und Notensysteme sind international sehr unterschiedlich. Das Ergebnis dieser Berechnung ist daher unverbindlich und dient nur einer ersten Orientierung.

 

Bitte beachten Sie, dass es landesspezifische Empfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gibt, welche Werte als Bestnote und Mindestbestehensnote eingesetzt werden sollten. Daher kann Ihr Ergebnis von der tatsächlichen finalen Notenumrechnung abweichen.

Ihre Gesamtnote ist meist als CGPA ausgewiesen. Falls in Ihrem Zeugnis keine Gesamtnote ausgewiesen ist, errechnen Sie bitte die Durchschnittsnote aus allen Teilnoten in Ihrem Zeugnis. Tragen Sie Ihre Durchschnittsnote bitte als Nd-Wert ein.

Die Bestnote auf der Skala ist dann in Pakistan beispielsweise 4. Tragen Sie diesen Wert bei Nmax ein. Hier ist in der Regel die Höchstnote des Notensystems gemeint. Wenn diese in Ihrem Land faktisch nie erreicht wird, können Sie auch die beste Note eintragen, die in Ihrem Jahrgang erreicht wurde. Allerdings müssten Sie bei Ihrer Bewerbung einen entsprechenden Nachweis über die Bestnote des Jahrgangs mit einreichen, damit diese bei der Umrechnung berücksichtigt werden kann.

Nun benötigen Sie noch den Mindest-CGPA bzw. die Mindestgesamtnote, die Sie erreichen müssen, um den Abschluss zu erhalten. In Pakistan liegt diese oft bei 2,0, manchmal aber auch höher. Auch hierfür müssen Sie bei der Bewerbung einen Nachweis beilegen, sofern sich die Information nicht im Transcript findet.

Nun benötigen Sie noch den Mindest-CGPA bzw. die Mindestgesamtnote, die Sie erreichen müssen, um den Abschluss zu erhalten. In Pakistan liegt diese oft bei 2,0, manchmal aber auch höher. Auch hierfür müssen Sie bei der Bewerbung einen Nachweis beilegen, sofern sich die Information nicht im Transcript findet.

Nun benötigen Sie noch den Mindest-CGPA bzw. die Mindestgesamtnote, die Sie erreichen müssen, um den Abschluss zu erhalten. In Pakistan liegt diese oft bei 2,0, manchmal aber auch höher. Auch hierfür müssen Sie bei der Bewerbung einen Nachweis beilegen, sofern sich die Information nicht im Transcript findet.

Nun benötigen Sie noch den Mindest-CGPA bzw. die Mindestgesamtnote, die Sie erreichen müssen, um den Abschluss zu erhalten. In Pakistan liegt diese oft bei 2,0, manchmal aber auch höher. Auch hierfür müssen Sie bei der Bewerbung einen Nachweis beilegen, sofern sich die Information nicht im Transcript findet.

Im Deutschen Notensystem ist 1 die Bestnote und 4 die Mindestbestehensnote.

Im Deutschen Notensystem ist 1 die Bestnote und 4 die Mindestbestehensnote.

Im Deutschen Notensystem ist 1 die Bestnote und 4 die Mindestbestehensnote.

Im Deutschen Notensystem ist 1 die Bestnote und 4 die Mindestbestehensnote.

Achtung: Ihre umgerechnete deutsche Note ist schlechter als 2,5. Für diesen Studiengang ist eine umgerechnete Bachelornote von 2,5 oder besser zwingende Voraussetzung. Eine Bewerbung mit einer schlechteren Note wird zur Ablehnung führen.

Achtung: Ihre umgerechnete deutsche Note ist schlechter als 1,9. Für diesen Studiengang ist eine umgerechnete Bachelornote von 1,9 oder besser zwingende Voraussetzung. Eine Bewerbung mit einer schlechteren Note wird zur Ablehnung führen.

Achtung: Ihre umgerechnete deutsche Note ist schlechter als 2,3. Für diesen Studiengang ist eine umgerechnete Bachelornote von 2,3 oder besser zwingende Voraussetzung, um am Eignungsverfahren teilnehmen zu können. Eine Bewerbung mit einer schlechteren Note wird zur Ablehnung führen

► Falls Ihnen die finale Urkunde noch nicht vorliegen sollen, können Sie diese innerhalb von 1 Semster nachreichen.

► Falls Ihnen die finale Urkunde noch nicht vorliegen sollen, können Sie diese innerhalb von 2 Semstern nachreichen.

► Sie können sich für diesen Studiengang bewerben, auch wenn Sie Ihr aktuelles Studium noch nicht abgeschlossen haben. Beachten Sie jedoch bitte, dass Sie Ihre Abschlussurkunde innerhalb von 1 Semester nach Studienstart nachreichen müssen.

► Sie können sich für diesen Studiengang bewerben, auch wenn Sie Ihr aktuelles Studium noch nicht abgeschlossen haben. Beachten Sie jedoch bitte, dass Sie Ihre Abschlussurkunde innerhalb von 2 Semestern nach Studienstart nachreichen müssen.

Bitte formlos auflisten, welche Module noch ausstehend sind. Sofern bereits ein Studienabschlusszeugnis vorliegt, muss diese Auflistung nicht hochgeladen werden.

Ihre Transcripts und Abschlussurkunden müssen alle sowohl in der Originalsprache als auch als deutsche oder englische Übersetzung eingereicht werden! Sofern die Originaldokumente auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, ist eine Übersetzung nicht erforderlich.

Falls vorhanden oder zutreffend können für diese Bewerbung auch folgende Dokumente eingereicht werden:

Sollten Sie wegen einer länger andauernden oder ständigen Behinderung ein Eignungsverfahren ganz oder teilweise nicht in der vorgesehenen Form ablegen können, kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden. Der Nachweis der Prüfungsbehinderung ist durch ärztliches Zeugnis zu führen, welches an dieser Stelle hochgeladen werden kann.

Soweit vorhanden, Nachweise besonderer Qualifikationen (z. B. Berufsausbildungen, Auszeichnungen, Praktika, Stipendien, Auslandsaufenthalte)

Sie haben alles vorbereitet?

Sie müssen für die Bewerbung keine Unterlagen in Papierform per Post einreichen.

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt werden können, bei denen die Bewerbung ordnungsgemäß über CAMPUSonline eingegangen ist. Bewerbungsunterlagen, die beispielsweise per Post oder E-Mail eingehen können nicht berücksichtigt werden.

 

Sie benötigen für die Bewerbung keine beglaubigten Kopien.

Teilzeitoption

Für diesen Studiengang gibt es keine Teilzeitoption (TZ bzw. PT).

Für diesen Studiengang gibt es die Option, den Studiengang auch in Teilzeit (TZ bzw. PT) zu studieren. Das bedeutet, dass sich die Regelstudienzeit verdoppelt und die zu absolvierenden Leistungspunkte pro Semester halbieren.

 

Die Einschreibung erfolgt zunächst immer ins Vollzeitstudium. Wenn Sie den Studiengang gerne in Teilzeit studieren möchten, müssen Sie dies nach der Einschreibung beantragen (Studienfachänderung zu Teilzeitstudium).

Achtung: Sofern Sie ein Teilzeitstudium anstreben, klären Sie dies bitte vorher unbedingt mit dem Ausländeramt bzw. Ihrer Visastelle ab, sofern Sie über ein Studienvisum nach Deutschland kommen.

 

Dokumentenglossar - Bewerbung und Einschreibung

Im "Dokumentenglossar - Bewerbung und Einschreibung" finden Sie Informationen zu den Dokumenten, die Sie für eine Bewerbung an der Uni Bayreuth benötigen. Wir zeigen Ihnen, was sich hinter den einzelnen Bezeichnungen verbirgt, woher Sie die Unterlagen bekommen, und in welcher Form Sie sie einreichen müssen.

 

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung?

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Hilfreiche Informationsangebote für Studieninteressierte und Studienanfänger

Unsere Zentrale Studienberatung hat eine Seite mit den häufigsten Fragen zum Studienstart für Sie zusammengestellt

 

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Wenn Sie allgemeine Fragen zum Studium haben und diese gern in einem persönlichen Gespräch klären möchten, hat unsere Zentrale Studienberatung stets ein offenes Ohr für Sie. Neben persönlichen Gesprächsterminen werden häufig auch Online-Infoveranstaltungen angeboten.
 

Bei Fragen rund um den Bewerbungsprozess wenden Sie sich gern an unser Masterbüro.

Sollten Sie inhaltliche Fragen zum Studiengang oder zu den akademischen Voraussetzungen Ihres Studiengangs haben, kontaktieren Sie bitte den Studiengangsmoderator Ihres Wunschstudiengangs.

 

 

 

BEWERBUNGSPROZESS FÜR EIN MASTERSTUDIUM

Um für ein Masterstudium zugelassen werden zu können, müssen Sie sowohl für ganz Deutschland gültige Grundvoraussetzungen als auch die studiengangsspezischen Voraussetzungen für Ihren Wunschstudiengang an der Universität Bayreuth erfüllen.

 

Grundvoraussetzungen

  • Sie benötigen eine grundsätzliche Masterzugangsberechtigung für deutsche Universitäten (internationale Bewerbende finden weiterführende Informationen hier)
    ⇒ Hochschule und Hochschulabschluss müssen in Deutschland anerkannt sein.

    Dies wird bei internationalen Bewerbenden aus Drittstaaten meistens durch uni-assist vorgeprüft. Ob Sie eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist einholen müssen, wird Ihnen nach Auswahl Ihres Wunschstudiengangs angezeigt.

Voraussetzungen Uni Bayreuth

  • Form- und fristgerechte Bewerbung
    ⇒ Dies bedeutet, die Bewerbung muss vollständig mit allen notwendigen Unterlagen innerhalb der festgelegten Frist in der erforderlichen Form eingegangen sein
  • Für den Studiengang notwendige Sprachkenntnisse
  • Erfüllung der für den jeweiligen Studiengang festgelegten Voraussetzungen -z. B. inhaltliche Passung, Eignungsfeststellungsverfahren, Mindestnote
    ⇒ Wo finde ich diese Voraussetzungen? Sie finden alle festgelegten Voraussetzungen in der Studien- und Prüfungsordnung Ihres Wunschstudiengangs. Die Prüfungsordnungen der Universität Bayreuth finden Sie hier.

 

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt werden können, bei denen die Bewerbung ordnungsgemäß über CAMPUSonline eingegangen ist. Bewerbungsunterlagen, die beispielsweise per Post oder E-Mail eingehen können nicht berücksichtigt werden!
 

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