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Antragsformular: Budget für innovative Gleichstellungsmaßnahmen

Universität Bayreuth - Servicestelle Chancengleichheit

Das Antragsformular schließt am 31. Mai 2025 um 23:59 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass das Antragsformular nicht zwischengespeichert werden kann.

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung die formalen Kriterien.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.
1. Antragssteller*in

Antragsberechtigt sind:

  • Einzelne Personen oder Teams (Angehörige/Mitglieder der UBT)
  • Einrichtungen der Universität
  • Studentische Initiativen

2. Weitere Antragssteller*innen

Weitere Antragssteller*innen können über das Pluszeichen hinzugefügt werden.

3. Antrag

Das Budget für innovative Gleichstellungsmaßnahmen wurde im Rahmen der der internen Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und Fakultäten zur Umsetzung der Chancengleichheit für die Geschlechter verhandelt und wird seit 2018 von der Hochschulleitung zusätzlich zum jährlichen Frauenförderpreis bereitgestellt. Es zielt auf die Entwicklung besonders innovativer und nachhaltiger Vorhaben zur Förderung von Gleichstellung ab. Insgesamt stellt die Hochschulleitung 10.000 € pro Jahr zur Durchführung solcher Maßnahmen zur Verfügung.


Entscheidungskriterien zur Bewilligung von Anträgen sind:


• Relevanz für die Geschlechtergerechtigkeit
• Innovationskraft, Kreativität und Originalität
• Passgenauigkeit, Bedarfsorientierung und Zielgruppenorientierung
• Nachhaltigkeit bzw. längerfristige Wirkung
• Aussagekraft und Realisierungsmöglichkeit

In einem Antrag (nicht mehr als drei Seiten) ist das Vorhaben aussagekräftig darzustellen. Die Bewerbung muss zudem mit einem Zeit- und Kostenplan versehen sein.

4. Hinweise

Hinweise zur Abrechnung der Fördergelder:

 

  • Die Abrechnung von Projektkosten ist grundsätzlich nur mit Nachweis (Rechnung) möglich.
  • Die Kosten für Bewirtung können nicht abgerechnet werden.
  • Die Abrechnung von Projekten von Beschäftigten erfolgt über die Lehrstuhlkostenstelle bzw. die Universitätsverwaltung. Die Abrechnung von Projekten von Studierenden erfolgt über die Servicestelle Chancengleichheit.
  • Die Übernachtungspauschale beträgt max. 65 € (o. Frühstück).
  • Die Gelder müssen innerhalb eines Jahres bzw. bis zum 31.05. des Folgejahres verausgabt sein.

Hinweise zum Abschlussbericht:

 

  • Umfang: Ein bis zwei Seiten (Schriftgröße 11)
  • Unaufgeforderte Einreichung bis spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme
  • Nennung von Name der Initiator*innen/Anbindung an der Universität (Fachbereich, Fakultät)
  • Nennung des Titels der Veranstaltung oder der Maßnahme
  • Kompakte Zusammenfassung der Evaluationsergebnisse zu Zielerreichung/Wirkungsmessung
  • Übersicht über die Höhe der bewilligten Fördermittel des Vorhabens und der tatsächlich angefallenen Ausgaben in tabellarischer Form
  • Zwingend notwendig: Nachweise/Belege über Verwendung der Mittel als Anlage beifügen
5. Erklärungen

Veröffentlichung der Ergebnisse

Erklärung zu Vollständigkeit und Datenschutz

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