Das Budget für innovative Gleichstellungsmaßnahmen wurde im Rahmen der der internen Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und Fakultäten zur Umsetzung der Chancengleichheit für die Geschlechter verhandelt und wird seit 2018 von der Hochschulleitung zusätzlich zum jährlichen Frauenförderpreis bereitgestellt. Es zielt auf die Entwicklung besonders innovativer und nachhaltiger Vorhaben zur Förderung von Gleichstellung ab. Insgesamt stellt die Hochschulleitung 10.000 € pro Jahr zur Durchführung solcher Maßnahmen zur Verfügung.
Entscheidungskriterien zur Bewilligung von Anträgen sind:
• Relevanz für die Geschlechtergerechtigkeit
• Innovationskraft, Kreativität und Originalität
• Passgenauigkeit, Bedarfsorientierung und Zielgruppenorientierung
• Nachhaltigkeit bzw. längerfristige Wirkung
• Aussagekraft und Realisierungsmöglichkeit